Außenarbeitsplätze

Vorteile von Außenarbeitsplätzen für die Unternehmen
  • Außernarbeitsplätze sind eine gute Lösung für Unternehmen, die vorhandenes Fachpersonal mit Helferinnen und Helfern entlasten wollen.
  • Die Beschäftigten, die sich für einen Außenarbeitsplatz interessieren, bringen in der Regel eine hohe Motivation mit.
  • Die Arbeitskräfte aus der WfbM werden von unserem Job-Coach pädgogisch begleitet. Bei Fragen und eventuell aufkommenden Problemen ist der Job-Coach zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner für die Unternehmen.
  • Die Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz ist für die Unternehmen völlig risikolos. Fall die Beschäftigung nicht klappen sollte, ist die Rückkehr der/des Beschäftigten in unsere Werkstatt jederzeit möglich.
  • WfbM-Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung, die als Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 5 Abs. 4 Satz 1 WVO) in einem Unternehmen beschäftigt werden, können für diese Zeit auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden (§ 158 Abs. 3 SGB IX). Der Nachweis darüber wird durch die Vereinbarung zwischen der WfbM und dem Unternehmen erbracht.
Vorteile von Außenarbeitsplätzen für die Beschäftigten
  • Auf einem Außenarbeitsplatz können Beschäftigte sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erproben.
  • Die Beschäftigten lernen neue und interessante Tätigkeiten kennen.
  • Die Beschäftigten haben weiterhin die Sicherheit der Begleitung durch die Werkstatt.
  • Der Status als WfbM-Beschäftiger mit Anspruch auf die bisherigen Leistungen bleibt erhalten.
  • Ein Außenarbeitsplatz erhöht die Chance, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.
Verbindliche Vereinbarungen über einen Kooperationsvertrag

Bei einem Außenarbeitsplatz besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Beschäftigten und dem Unternehmen. Die pädagogische Begleitung, Entlohnung und gesetzliche Sozialversicherung der Beschäftigten erfolgt auch weiterhin über die WfbM. Das Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zahlt der Werkstatt für die erbrachte Dienstleistung der Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt.

Die Kooperation zwischen Unternehmen und Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird vertraglich geregelt. Neben dem individuell vereinbarten Entgelt werden hier unter anderem auch die Arbeitszeiten und der Urlaubsanspruch festgehalten.

Die Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhaft als auch befristet angelegt sein.

Miteinander - Du und Ich. Miteinander arbeiten.

  • Stefan Kronberger
    Job-Coach und Koordinator Berufsbildungsbereich
    +49 (0)3631 928 - 227