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Unser Konzept

Konzeption der Betreuung

im Wohnheim „Am Förstemannpark“ für Menschen mit schwerstmehrfach Behinderungen

Allgemeines

Die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH hat gemäß ihrem Gesellschaftervertrag die Aufgabe und den Zweck der Gesellschaft so festgelegt, dass sie Einrichtungen zur Betreuung und Rehabilitation Lern-, Geistig-, Seelisch- und Mehrfachbehinderter anregen, schaffen und selbst betreibt. Um diese Aufgabe entsprechend zu erfüllen, bedarf es der Bereitstellung von Einrichtungen für die unterschiedlichsten Altersstufen und Bedürfnisse der behinderten Menschen.

Leitbild

Leben wie andere auch.

  • Wir sind eine Einrichtung der Diakonie.
  • Durch transparentes Arbeiten bieten wir Raum für persönliche und fachliche Entwicklung, Leistungs- und Verantwortungsbewusstsein.
  • Wir wollen die Gesellschaft für die Probleme behinderter Menschen sensibilisieren.
  • Wir legen besonderen Wert auf die Selbstbestimmung behinderter Menschen.
  • Deshalb helfen, unterstützen und begleiten wir Menschen in den Bereichen Frühförderung, Kindergarten, Schule, Arbeit, Freizeit, Bildung, Wohnen und ambulanten Hilfen.

Personenkreis

Die Persönlichkeit von Menschen mit Behinderungen ist so vielschichtig und differenziert wie bei allen Menschen. Behinderungen beziehen sich nicht auf den Menschen, sondern auf Beziehungen zwischen Menschen und ihrem näheren und weiteren Umfeld. Behinderungen beinhalten immer individuelle Beeinträchtigungen.
Den BewohnernInnen im Wohnheim „Am Förstemannpark“ ist eine Arbeit in der WfbM nicht möglich, u. a.  bedingt durch die Forderung nach wirtschaftlich verwertbarer Arbeit, durch die zu geringe personelle Ausstattung der WfbM und durch die hohe Pflege und Betreuungsabhängigkeit der Betroffenen. Um diesen Menschen mit schwerstmehrfach Behinderungen, die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, benötigen sie diese Art des Wohnens.

Bei den HeimbewohnernInnen handelt es sich um komplex entwicklungsbeeinträchtigte Menschen, die auf Grund einer hirnorganischen Schädigung nicht in der Lage sind, sich gezielt zu bewegen und sich verbal und nonverbal mitzuteilen. Ohne intensive Betreuung und Förderung ihrer Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeit können sie ihre Umwelt nicht erfassen und darauf Einfluss nehmen. Sie verbleiben in völliger Abhängigkeit, weitgehender Mitteilungslosigkeit und sind so auf der frühsten Entwicklungsphase individuellen Lebens festgehalten.

Von einer Aufzählung der individuellen Behinderungsformen, die in unserem Haus vorherrschen, sehen wir bewusst ab, da das Sein unserer Betreuten durch die Aufzählung verschiedener Beeinträchtigungen niemals umfassend beschrieben werden kann. Schließlich handelt es sich bei unseren HeimbewohnernInnen nicht von vornherein um leidende Menschen und schon gar nicht um Mängelwesen, sondern um vollwertige und ganzheitliche Persönlichkeiten.

Unsere BewohnerInnen leben in der Regel auf Dauer hier, das heißt, der jeweilige Wohnbereich stellt in erster Linie das Zuhause des Bewohners dar. Von hier aus besuchen sie den Förderbereich, ihren zweiten Lebensbereich, wo sie tagsüber beschäftigt, gefördert und umfassend  betreut werden.

Rechtsgrundlage

Unser Wohnheim ist eine Einrichtung, in der erwachsene Menschen mit schwerstmehrfach Behinderungen auf der Basis einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Alle Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Rehabilitation und Teilhabe gemäß § 55 SGB IX und  auf der Grundlage der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII und Maßnahmen der Hilfe zur Pflege unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.

Ziel und Aufgaben der Wohnheimbetreuung

Das Wohnheim ist eine Einrichtung in der erwachsene Menschen mit einer geistigen und mehrfach Behinderung auf der Basis einer Wohngemeinschaft zusammenleben, Möglichkeiten zur individuellen Lebensgestaltung erhalten und ein Gefühl des Geborgenseins in familiärer Atmosphäre finden. Zufriedenstellendes Wohnen ist ein Grundbedürfnis menschlichen Seins und beinhaltet Sicherheit, Schutz und Geborgenheit.
Deshalb gilt der Grundsatz, dass auch der erwachsene Mensch mit schwerstmehrfach Behinderung Anspruch auf Förderung, Betreuung, Beschäftigung und Pflege; Freizeit und Muße sowie auf den Zugang zum kulturellen Leben der Gesellschaft hat. Durch den koordinierten Einsatz aller sinnvoll anwendbaren pädagogischen, psychologischen, medizinischen, sozialen und therapeutischen Maßnahmen und Erkenntnisse entwickeln sich Lernprozesse bis ins Seniorenalter.

In unserer Einrichtung werden wir beide wichtigen Bereiche des Selbstbestimmten Lebens abdecken. Neben einer Wohneinrichtung mit überschaubarer Größe werden wir unseren Förderbereich ab April 2007 in einem separaten Gebäude betreiben. Eine sinnvoll erlebbare Beschäftigung, ist auch für Menschen mit Behinderung eine grundlegende Bedingung, um ein weitgehend selbständiges Leben führen zu können. Es ist wichtig, zusätzlich zur individuellen Betreuung im Wohnheim ein zweites Lebensumfeld zu schaffen. Dies unterscheidet sich vom Wohnbereich durch eine andere Handlungsebene. Man verlässt sein Zuhause, geht in ein anderes Gebäude, trifft dort Andere  und hat eine andere Rolle. Diese Möglichkeit des „Zwei Milieu Prinzips“ halten wir in unserer Einrichtung für alle BewohnerInnen vor.

Lage und Struktur des Wohnheimes

Im Gesamtverbund der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH ist das Wohnheim „Am Förstemannpark“ einen Lebensraum für schwerstmehrfach behinderte Menschen, mit einem hohen Hilfe-, Betreuungs- und Pflegebedarf.
Unsere Einrichtung liegt direkt neben dem Förstemannpark im nordöstlichen Teil von Nordhausen. Einkaufsmöglichkeiten bestehen in unmittelbarer Umgebung. Die Innenstadt ist in kurzer Zeit für unsere BewohnerInnen erreichbar. Wer Ruhe und Erholung sucht, findet in der Nähe viele Möglichkeiten für ausgedehnte Spaziergänge.

Das Wohnheim verfügt über 36 Plätze, diese sind in drei differenzierte Wohnbereiche für je 12 erwachsene schwerstmehrfach behinderte Menschen unterteilt. Die Wohnbereiche sind für Rollstuhlfahrer geeignet.

Zu jedem Wohnbereich gehören:

  • ein großer Aufenthalts- und Speiseraum
  • 4 separate Wohneinheiten, zu denen jeweils ein Einzel- und ein Zweibettzimmer sowie ein Sanitärbereich mit WC und Dusche gehören
  • die Wohnbereiche I und II verfügen über ein großes Bad mit Hubwanne, Dusche ,WC sowie Hebelifter


Weiterhin stehen den BewohnerInnen ein Klubraum, ein Snoezelraum und ein Gruppenraum zur Verfügung. Jeder Bewohner kann nach seinen Möglichkeiten sein Zimmer individuell gestalten. Das zum Wohnheim gehörende abwechslungsreich gestaltete Außengelände bietet viele Möglichkeiten für Bewegung, Erholung und Entspannung.

Gruppen- und Betreuungsarbeit

Die BewohnerInnen leben in drei differenzierten Wohnbereichen mit 12 Mitgliedern zusammen.

Hier wird ihnen die Möglichkeit des lebenslangen Wohnens geboten. Die Wohnbereiche haben als Grundanliegen das Ziel, seinen BewohnernInnen ein Zuhause in einer Gemeinschaft zu bieten, in der sie auf der Grundlage von individueller und ganzheitlicher Förderung und Betreuung, Sicherheit und  Vertrauen annehmen und aufbauen können. Die individuellen Bedürfnisse stehen dabei, je nach Erscheinungsform der geistigen und körperlichen Behinderung, im Vordergrund.

Die Aufgabenstellung der Betreuungsarbeit betrachten wir aus der Perspektive des Normalisierungsprinzips. Dabei folgt dieses dem Grundsatz, dass sich die Bedürfnisse geistig behinderter Menschen nicht grundsätzlich von den Bedürfnissen nicht behinderter Menschen unterscheiden, und sich deshalb die Gestaltung der Lebensräume von Menschen mit Behinderung an den allgemeinen Normen zu orientieren hat.

Leben so normal wie möglich bedeutet deshalb auch für Menschen mit schwerstmehrfach Behinderung:

  • leben in sozialen Bezügen ( familienähnliche Strukturen, Freundschaften, usw.),
  • ein Zuhause haben, das man individuell gestalten kann
  • eine Tagestruktur zu haben, Durchsetzung des Zwei Milieu Prinzips
  • Achtung vor der Selbstbestimmten Lebensweise der BewohnerInnen
  • Respekt vor der „eigenen Zeit“ und den „eigenen“ Wegen der BewohnerInnen
  • Abkehr vom Defizit- Blickwinkel hin zur Ressourcen- und Stärkenwahrnehmung und deren Förderung
  • über Freizeit zu verfügen, die nach eigenen Bedürfnissen gestaltet werden kann ( mit Hilfestellung)


Die BewohnerInnen werden von fachlich qualifizierten MitarbeiternInnen aus den Berufsgruppen Heilerziehungspflege, Erziehung und  Physiotherapie gefördert.

Alle MitarbeiterInnen erkennen und respektieren Menschen mit schwerstmehrfach Behinderung zuallererst als Mitmenschen an.
Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner steht eine Bezugsperson zur Seite, die seine oder ihre Interessen gegenüber dem Team, Angehörigen und juristischen Betreuern wahrnimmt. Die Bezugspersonen entwickeln mit fachlicher Anleitung der Wohnbereichsverantwortlichen und

in Abstimmung mit den jeweiligen  Gruppenleitern des Förderbereiches die Förder- und Entwicklungsziele und vertreten diese dem Team gegenüber.

Durch das Bezugspersonensystem wird eine sehr hohe Betreuungskontinuität gewährleistet. Die längerfristige, auch gesundheitliche Entwicklung der Bewohnerinnen und Bewohner werden regelmäßig in Team-  und Leitungssitzungen reflektiert und jährlich in Form des Entwicklungsberichtes schriftlich festgehalten. Für jeden BewohnerInnen wird eine aussagekräftige Dokumentation geführt, die die Grundlage für die Fortführung des Förder- und Betreuungsplanes bilden.

Betreuungsinhalte

Für alle BewohnerInnen sind Hilfestellungen in unterschiedlicher Intensität im lebenspraktischen Bereich bei der Verrichtung des täglichen Lebens notwendig wie:

  • Sicherstellung der individuellen Basisversorgung mit individueller Hilfestellung, dazu gehören:
    • Hilfen beim An und Auskleiden
    • Hilfen bei der Körperhygiene und Körperpflege
    • Hilfe beim Einnehmen der Mahlzeiten
    • kontinuierliche Hilfe bei Toilettengängen usw.
    • zeitliche und räumliche Orientierungshilfen
    • Hilfen beim Aufstehen und zu Bett gehen
    • Hilfen bei der Gestaltung des eigene Wohnraumes


Pflegerische Maßnahmen sind notwendig, u.a. zur Aktivierung und zum subjektiven Wohlbefinden der Bewohnerinnen in den Teilbereichen: Grundpflege, Prophylaxe einschließlich Verlaufskontrolle sowie aktivierende Pflege. Dabei sind diese pflegerischen Leistungen keine Maßnahmen der Behandlungspflege im Sinn der Krankenhauspflege. Ziel ist es, die weitgehende Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung zu erreichen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die pädagogische und psychologische Betreuung zur Entwicklung der Persönlichkeit und Integrationsmaßnahmen in die Gruppengemeinschaft sowie pädagogische Hilfen zur Stärkung der Selbständigkeit (sich einbringen, sich behaupten, sich durchsetzen usw.).
Ausgehend von dem individuellen Entwicklungsstand und der individuellen Lebensform des Bewohners erfolgt die Hilfeleistung durch unsere Mitarbeiter nach folgenden Kriterien:

Sicherung der existentiellen Grundbedürfnisse
Anregung zur Selbständigkeit

Förderung und Anbahnung selbständigen Handelns. Wo die Fähigkeit zur Selbständigkeit nicht ausreicht, werden sie stellvertretend durch die Betreuungskräftekompensiert.

Mithilfe, Anleitung und Gewöhnung

Das findet Anwendung bei BewohnerInnen, die einzelne Verrichtungen des Lebens spontan wahrnehmen, jedoch kontinuierliche Unterstützung benötigen.

Förderung

Ausgehend von den Vorliebenan den vorhandenen Fähigkeiten orientierte Hilfestellung geben und neue Lernschritte üben.

Aufforderung und Gestaltung

Einbau der erreichten Selbständigkeit in den alltäglichen Ablauf durch regelmäßige Aufforderung und Sicherung des individuellen Gestaltungsspielraumes.

Begleitung und Organisation

Schaffung und Organisation der personellen Bedingungen, um die erreichte Selbständigkeit auch leben zu können, sowie aufgaben und problembezogene Beratung anbieten.

Zur Erreichung der Förder und Betreuungsziele und zur Wahrung der Rechte unserer BewohnerInnenwird eine individuelle Betreuung gewährleistet, die alle Fähigkeiten und Stärken und auch die jeweiligeArt und Schwere der Behinderung berücksichtigt. Wichtig dafür ist auch die Lebensgeschichte zu kennen, die durch eine umfangreiche Biographiearbeit seitens der Bezugsbetreuer gewährleistet wird.

Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Die ärztliche Versorgung erfolgt nach dem Hausarztprinzip. Alle notwendigen ärztlichen, zahnärztlichen und fachärztlichen Besuche werden vom Betreuungspersonal begleitet. Fachärzte, wie Psychologe, Zahnarzt, Augenarzt und Hautarzt kommen zu Vorsorgeuntersuchungen und Behandlung in unsere Einrichtung. Die ärztlichen Versorgungen sind ausschließlich Leistungen zu Lasten der Krankenkasse. Es erfolgt keine Vergütung durch den Sozialhilfeträger auf Grund des Nachranggrundsatzes.

Tagesstruktur

Im Wohnheim fördern wir den strukturierten Tagesrhythmus in enger Zusammenarbeit mit dem Team des Förderbereiches. Zum Training von lebenspraktischen Fähigkeiten dient die erste Pflegerunde. Werktags ab 6.00 Uhr beginnt der Tag mit Wecken, Aufstehen bzw. Transfer aus dem Bett, Baden/ Duschen oder Waschen, Zähne putzen in Form von aktivierender Pflege usw. Da wir in  unsere Arbeit einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, achten wir dabei bewusst auf Stimulation und der Vermittlung von Sinneseindrücken des Mediums Wasser, der Sinneswahrnehmung über die Haut, des selbständigen Trainings von Körperhygiene. Frühaufsteher mit hohem Bewegungsdrang benötigen für die Zeit bis zum gemeinsamen Frühstück ein sportliches Angebot auf dem Wohnbereich.

Nach dem gemeinsamen Frühstück  werden unsere BewohnerInnen  mit Unterstützung der zuständigen Gruppenleiter des Förderbereiches in den Förderbereich begleitet.
Nach dem Besuch des Förderbereiches wird unseren BewohnerInnen eine individuelle und sinnvoll gestaltete Freizeit durch die Mitarbeiter des Wohnheimes angeboten. Dazu gehören Spaziergänge in der Umgebung, Einkäufe um persönliche Wünsche zu erfüllen, Spielangebote im Innen-  und Außenbereich des Wohnheimes, sowie Durchführungen von
Angeboten die den speziellen Wünschen jeder einzelner BewohnerInnen entsprechen. Daneben gibt es jahreszeitlich bedingte Aktionen wie z. B. Ausflüge, Feiern, Teilnahme an öffentlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Nach dem gemeinsamen Abendbrot besteht für alle BewohnerInnen die Möglichkeit, an gruppenübergreifenden Angeboten, wie z.B. Vorleserunde, Basteln, Musikangebote, Snoezelen- und Entspannungsangebote usw. teilzunehmen. Die Vorbereitung zur Nachtruhe und die damit verbundenen aktivierenden Pflegemaßnahmen werden zeitlich individuell, je nach den persönlichen Bedürfnissen unserer BewohnerInnen gehandhabt.
Tagesabläufe hängen aber von dem Allgemeinzustand bzw. der psychischen und physischen Tagesform unserer BewohnerInnen ab, so dass situative Änderungen jederzeit möglich sein müssen (Krankheit, Anfallsleiden).
An den Wochenenden steht Erholung und Entspannung, sowie eine  sinnvoll erlebte Freizeitgestaltung im Tagesablauf an erster Stelle.

Personelle Bedingungen

Im Wohnheim muss eine „Rund - um - die -Uhr“ Betreuung abgesichert sein. Um den besonderen Betreuungs- und Hilfebedarf der von uns zu betreuenden  BewohnerInnen gerecht zu werden, sind wir auf einen ausreichenden  Mitarbeiterstamm angewiesen, welcher die Grundkonzeption mit trägt und umsetzt. Die MitarbeiterInnen werden  nach einem flexiblen Dienstplan eingesetzt, der bedürfnisorientiert in den Morgenstunden und Nachmittags- bzw. Abendstunden „verstärkt“ wird, um dem  hohen und intensiven Betreuungsaufwand (teilweise Einzelbetreuung)gerecht zu werden.
Die beschriebenen Aufgaben stellen spezifische Anforderungen an die MitarbeiterInnen. Es ist deshalb notwendig durch qualifizierte Fachkräfte den besonderen Bedürfnissen und hohen Betreuungsbedarf unserer schwerstmehrfach behinderten BewohnerInnen zu entsprechen.
Der Nachtdienst muss zur Gewährleistung der Fürsorge und Aufsichtspflicht von zwei aktiven Nachtdiensten abgesichert werden.

Regelmäßige Dienst- und Teamberatungen, Fallbesprechungen, ein entsprechender Qualitätszirkel, Dokumentationsunterlagen für die BewohnerInnen sowie regelmäßige fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal sind feste Bestandteile der Qualitätsicherung.

Möglichkeiten der Mitsprache

Die Interessen der HeimbewohnerInnen werden im Rahmen der Aufgaben nach § 29ff. Heimmitwirkungsverordnung durch einen Heimführsprecher wahrgenommen.

Angehörigenarbeit

Von großer Bedeutung ist für uns die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und juristischen Betreuern  unserer BewohnerInnen. Das Ziel der MitarbeiterInnen, Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Möglichkeiten zu befähigen und zu unterstützen ein Leben so normal wie möglich zu führen, ist nur in enger Zusammenarbeit und regelmäßigen Kontakt  mit ihnen erreichbar. Es setzt entsprechendes Eingehen auf Eltern und Angehörige voraus und bedarf einer sensiblen Stützung, damit die Veränderungen der Lebenssituation, die alle Familienmitglieder betrifft, aufgearbeitet werden kann.

Zweimal im Jahr werden „ Angehörigentage“ durchgeführt.
Inhalte sind u.a.:

  • Aussagen zur Arbeit in den Wohngruppen
  • Jahresplanung und Realisierung
  • Planung gemeinsamer Aktivitäten/ Veranstaltungen

Zudem werden mit den juristischen Betreuern Entwicklungsberichte der entsprechenden BewohnerInnen beraten. Ebenfalls erfolgen Informationen (in Form von Gesprächen) bei der Festlegung neuer Maßnahmen.

Das unterstützende System

Um die Betreuungs- und Förderarbeit regelmäßig und qualitätsgerecht zu gewährleisten, muss das organisatorisch abgesichert werden. Wir verfügen über ein dementsprechendes Unterstützungssystem, das die materiellen, finanziellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen sicherstellt.

Auf der Ebene der Sicherstellung der Aufgabengebiete Reinigung, Wäsche, Küche, Pflege der Außenanlage usw. stehen uns Hauswirtschaftskräfte und ein Hausmeister zur Verfügung.

Auf der Ebene der Sicherstellung der fachlichen Bedingungen arbeiten die Heimleitung, Wohnbereichsverantwortlichen und Gruppenleiter Förderbereich.

Auf der Ebene der Sicherstellung der materiellen, finanziellen und personellen Bedingungen arbeiten die Geschäftsführung, die Heimleitung und Zentralverwaltung.

Die Mitarbeiter sind in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt.

Alterstruktur und Aufnahmebedingungen

Es werden Menschen mit Behinderung ab Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen. Der Schwerpunkt der Alterspyramide liegt zwischen 25 und 40 Jahren.

Den Personenkreis zu definieren und einzugrenzen, der in unserem Wohnheim aufgenommen wird, ist schwierig. In der Regel handelt es sich um schwer geistig behinderte Menschen mit erheblich zusätzlichen körperlichen Beeinträchtigungen, psychischen und organischen Erkrankungen und/oder Sinnesschädigungen. Über die Aufnahme entscheidet der zuständige Kostenträger. Bei jeder Aufnahme muss individuell geprüft werden, ob unser Wohnheim die geeigneten Bedingungen für den Menschen mit Behinderung vorhält. Die Finanzierung erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen Bedingungen. Die ganzheitliche Förderung steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Nordhausen, den 01.11.2010

Unser Konzept als PDF.

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Ihre Ansprechpartnerin Förstemannpark

Dagmar Höppner
Leiterin Wohnheim "Am Förstemannpark"
dhoeppner@nordthueringer-lebenshilfe.de
03631 4737 - 12
03631 4737 - 10
Leimbacher Straße 37
99734 Nordhausen