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Unser Konzept

Konzeption des Wohnverbundes

für Menschen mit geistiger und/ oder mehrfacher Behinderung

 

mit den Wohnangeboten:

  • Wohnheim „An der Justus Jonas Kirche“
  • Wohnheim „Am Gehege“
  • „Außenwohngruppe“

Inhaltsverzeichnis

  • Ein Wort zuvor...
  • Leitbild
  • Allgemeine Einführung
  • Ziel des Wohnverbundes
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qalitätssicherung nach dem Heimgesetz
  • Leistungen
  • Betreuungsarbeit
  • Aufnahmeverfahren
  • Mitarbeiterstruktur
  • Heimgesetz- Heimmitwirkungsverordnung gemäß § 5
  • Qualitätssicherung

Notwendige pflegerische Maßnahmen werden bei Bedarf zur Aktivierung des subjektiven Wohlbefindens der Bewohner in den Teilbereichen: Grundpflege, Prophylaxe einschließlich Verlaufskontrolle sowie aktivierende Pflege geleistet. Diese pflegerischen Maßnahmen sind keine Maßnahmen der Behandlungspflege im Sinne der Krankenhauspflege. Für alle Bewohner sind Hilfestellungen –  unabhängig vom  Schweregrad einer Behinderung  – in unterschiedlicher Intensität im lebenspraktischen Bereich bei den Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig wie:

  • Hilfen beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Körperhygiene und Körperpflege
  • Hilfen bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten
  • kontinuierliche Hilfe bei Toilettengängen usw.

1. Ein Wort zuvor…

Diese Konzeption ist eine Gesamtdarstellung der Einrichtungen des Wohnverbundes des Wohnheims “An der Justus  Jonas  Kirche“, Hesseröder Str. 63 und des Wohnheims „Am Gehege“, Riemannstr. 12 sowie des „Selbstständigen Wohnens“, Hesseröder Str. 21. Sie dient als Arbeitsgrundlage für unsere Mitarbeiter und als Darstellung unserer Leistungen gegenüber den Kooperationspartnern und der Fachöffentlichkeit.

Der dargestellte Prozess in den jeweiligen Leistungsbereichen der Einrichtung
ist nicht als starres Abbild unserer Arbeit zu verstehen, sondern als Momentaufnahme in einem Entwicklungsprozess, der sich an  aktuellen
Erkenntnissen, gesetzlichen Veränderungen und an der Evaluation der eigenen
Erfahrungen in der Praxis orientiert.

Diese Konzeption enthält der Einfachheit halber nur die Bezeichnungen „ Bewohner“und „Mitarbeiter“   wobei darunter natürlich auch die weibliche
Bezeichnung „ Bewohnerin“ und „ Mitarbeiterin“ zu verstehen ist.

2. Leitbild

  • Wir sind eine Einrichtung der Diakonie.
  • Wir bieten durch transparentes Arbeiten in guter Atmosphäre Raum für persönliche und fachliche Entwicklung, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft.
  • Wir wollen die Gesellschaft für Probleme behinderter Menschen und ihrer Angehörigen sensibilisieren.
  • Wir legen besonderen Wert auf Selbstbestimmung behinderter Menschen.
  • Deshalb helfen, unterstützen, begleiten und fördern wir behinderte Menschen in den Bereichen Frühförderung, Kindertagesstätte, Arbeit, Freizeit, Bildung, Wohnen und ambulante Hilfen.

3. Allgemeine Einführung

Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist es, integrative Einrichtungen, Einrichtungen zur Beratung, Betreuung, Bildung, Familienentlastende Dienste, Wohnen (ambulant und stationär), Freizeitgestaltung und Rehabilitation lern-, geistig-, seelisch- und mehrfachbehinderter sowie suchtkranker und demenzkranker Menschen anzuregen, zu schaffen und selbst zu unterhalten. Alle diese Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederung dieses Personenkreises im Sinne der Sozialgesetzbücher (SGB ll, SGB lll, SGB lX und SGB Xll) in der jeweils gültigen Fassung. Weiterhin helfen wir in Osteuropa bei der Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Behindertenhilfe, um den Menschen mit Behinderungen in diesen Ländern eine wirksame Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Erwachsene Menschen mit Behinderung haben den Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Elternhaus im selben Alter zu verlassen wie andere junge Leute auch.

Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatsphäre und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und Offenheit nach außen. Sie sollen so normal wie möglich leben und dazu jede Hilfe bekommen, die sie brauchen.

Aus dieser Forderung ergibt sich die Notwendigkeit, differenzierte Wohnangebote zu schaffen.           

4. Ziel des Wohnverbundes

Der Anspruch, geistig behinderten Menschen einen möglichst hohen Anteil an Selbstbestimmung und Selbstverantwortung ohne gleichzeitige Überforderung zu ermöglichen, setzt voraus, dass sie ihren Alltag im Rahmen der Möglichkeiten mitgestalten können.
Erfahrungsgemäß wird die umfassende Versorgung im Gruppenverband ohne entsprechende Abstufungen diesem Anspruch nicht gerecht und beeinträchtigt die Lebensqualität der geistig behinderten Menschen.
Die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH entwickelt daher Konzeptionen im Bereich „Wohnen“ immer weiter, um den individuellen Bedürfnissen
der Menschen mit Behinderungen ( auch im Alter ) gerecht zu werden.
Mit der Gründung des Wohnverbundes haben wir für unsere Bewohner ein differenzierteres Wohnangebot geschaffen, dass ihnen Geborgenheit vermittelt, ihrem individuellen Hilfebedarf gerecht wird, ihre Persönlichkeitsentwicklung sichert und ihre Selbstbestimmung fördert.
Die Betreuungsarbeit ist auf die Erreichung einer größtmöglichen Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich und im Sozialverhalten ausgerichtet. Oberstes Ziel ist es, jeden Bewohner unter ganzheitlichen Gesichtspunkten soweit zu fördern, dass er Belange des täglichen Lebens selbst oder mit ambulanter Hilfe regeln kann. Das Normalisierungsprinzip wird besonders berücksichtigt. Eine angemessene Konfliktbewältigung wird angestrebt.

Der Wohnverbund verfügt  momentan über  82 Plätze:

  • 48 Wohngruppenplätze im Wohnheim „An der Justus Jonas Kirche“
  • 18 Wohngruppenplätze im Wohnheim „Am Gehege“
  • 16 Außenwohnplätze in der Hesseröder Str. 21
  • Das Ambulant Betreute Wohnen ist die zurzeit selbstständigste Wohnform für Menschen mit Behinderungen und wird von den Ambulanten Diensten der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH angeboten.
  • Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Wohnverbund und den Ambulanten Diensten ist Voraussetzung, das richtige Angebot für den Menschen mit Behinderung zu finden.

Die Tagesstruktur in den einzelnen Wohnformen ist unterschiedlich. Grundsätzlich besteht der Anspruch, allen Bewohnern - unabhängig von Schwere der Behinderung oder vom Alter  ein Angebot außerhalb der Wohneinrichtung anzubieten (§11 HeimG).
Es werden therapeutische Maßnahmen, Sport-, Freizeit- und Bildungsangebote außerhalb der Einrichtung genutzt. Sie sind wichtiger Bestandteil der Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft.

Der Betreuungsbedarf, der Grad der Selbstständigkeit und persönliche Wünsche sind ausschlaggebend für die Wahl der Wohnform. Bei Bewohnern aus den verschiedenen Wohnformen kann ein Umzug aufgrund Überforderung, Unterforderung, persönlicher Gründe in eine andere Wohnform mit günstigeren Gegebenheiten erfolgen. Für die Versorgung im Alter müssen noch adäquate Einrichtungen geschaffen werden. Eine Pflegeeinrichtung kommt nur unter dem pflegerischen medizinischen Aspekt in Frage – aber in der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH hat die Wiedereingliederungshilfe Vorrang. Eine eventuelle Kombination von Pflege- und Eingliederungshilfe ist für eine spätere Wohnform vorstellbar.

5. Gesetzliche Grundlagen

Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3    Sozialgesetzbuch SGB XII

Grundlage für die Vereinbarung ist der Landesrahmenvertrag zu den nach §75 Abs. 3 SGB XII zu schließenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen.
Die Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung wird gemäß dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des SGB XII (ThürAGSGB XII) §4  (4) Nr.1 zwischen dem Sozialhilfeträger und uns als Träger vereinbart.

Personenkreis  ( § 53 SGB XII )             

Wir sind eine Einrichtung der Eingliederungshilfe. ( Heim G. § 11 )
Der Wohnverbund steht allen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung offen. Sie sind Beschäftigte der Werkstatt für behinderte Menschen.
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund einer bestehenden oder drohenden Behinderung in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, erheblich eingeschränkt sind.                       

Aufgaben ( § 54 SGB XII )

Besondere Aufgabe der Eingliederung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen, oder sie so weit wie möglich unabhängig von Hilfe zu machen.

6. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung nach dem Heimgesetz

Im Heimgesetz werden die Qualitätsdimensionen der Leistungserfüllung seitens der Einrichtung und die Beteiligung an Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschrieben. Die Einrichtungen müssen nachweisen, was sie für die interne Qualitätsentwicklung und -sicherung tun.
Die Wohnheime der Nordthüringer Lebenshilfe gewährleisten eine bedarfsgerechte    
und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pädagogischer
Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Bewohner, dabei werden die
Qualitätsgrundsätze des Heimgesetzes erfüllt.

7. Leistungen

  • Betreuung, Unterkunft und Verpflegung für die Bewohner
  • Hilfe und Beratung bei allen, die Heimaufnahme betreffenden Angelegenheiten
  • Angehörigenberatung

8. Betreuungsarbeit

Ziel der Arbeit in den Gruppen ist es, zur höchstmöglichen Selbstständigkeit zu befähigen, Verhaltensprobleme abzubauen und die Bewohner zu sinnvoller Freizeitgestaltung zu befähigen. Außerdem sind wir für die Sicherstellung der angemessenen gesundheitlichen und medizinischen Versorgung verantwortlich, insbesondere durch Beobachtung, hygienische Maßnahmen und  bestimmungsgemäße Kooperation mit den Ärzten. Die Entwicklung der individuellen Förderpläne ist eine Teamarbeit, damit alle tätigen Betreuer gemeinsam an der Zielerreichung arbeiten. Dabei ist die Dokumentation ein wichtiges Instrument.
Die Grundlage für die Dokumentation sind die im Jahr mehrmals stattfindenden Fallgespräche. Auf Grundlage dieser Gespräche werden die Förderpläne individuell weiterentwickelt.


Inhalte der Betreuungsarbeit sind:

  • individuelle Fördermaßnahmen zur Erhaltung bereits vorhandener Fähigkeiten und   Erwerb von neuen Fertigkeiten in den Bereichen:   
  • Sozialverhalten
  • Lebenspraktik / Hauswirtschaft
  • Freizeitgestaltung
  • Gestaltung des Wohnraums
  • zeitliche und räumliche Orientierung inner- und außerhalb der Einrichtung
  • pädagogische und psychologische Betreuung

Die Bewohner sind für die Reinigung und Gestaltung ihrer Zimmer selbst verantwortlich. Entsprechend des Schweregrades ihrer Behinderung ist das pädagogische Personal behilflich bzw. leitet an.

Die Zubereitung der Mahlzeiten in der Gruppe erfolgt selbstständig bzw. unter Hilfeleistungen der Betreuer und der Hauswirtschaftskraft.

Die Reinigung der Leibwäsche wird gemeinsam von den Bewohnern und den Betreuern vorgenommen. Die Höhe des auszuzahlenden  Barbetrages richtet sich im Einklang mit dem gesetzlichen Betreuer nach dem individuellen Förderplan und wird den Fortschritten des Bewohners angepasst.

Die individuellen Förderpläne berücksichtigen den aktuellen Entwicklungsstand des  Bewohners in allen vorher genannten Bereichen und werden kontinuierlich je nach Erreichen des entsprechenden Zieles fortgeschrieben. Die Förderschwerpunkte werden gemeinsam mit dem  Bewohner erarbeitet und besprochen.

Pädagogische Förderung zur Stärkung der Selbstständigkeit (sich Einbringen, sich Behaupten, sich Durchsetzen) unter Beachtung gruppendynamischer Prozesse wird angestrebt. Die Jahreshöhepunkte z.B. Sommerfeste, Sommerfreizeit, Gottesdienste, Weihnachten, Ostern, Geburtstage der Bewohner sollen den  Jahresablauf in den Gruppen für die behinderten Menschen persönlich erlebbar machen. Dazu werden die Bewohner gebeten, ihre eigenen Ideen und Wünsche einzubringen und mitzugestalten. Freunde und Verwandte sind herzlich eingeladen.

9. Aufnahmeverfahren

Vor der Aufnahme eines Bewohners wird seitens der Nordthüringer Lebenshilfe
gemeinnützige GmbH beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Übernahme der Heimkosten gestellt. Gleichfalls stellt auch der Bewohner (oder jur. Vertreter) den Antrag  auf Übernahme der Kosten . Erst wenn die Kostenanerkenntnis erteilt wurde, kann die Aufnahme in den Wohnverbund erfolgen.
Die Plätze im Wohnverbund werden grundsätzlich geistig und mehrfach behinderten Menschen angeboten, eingeschlossen sind dabei behinderte Menschen mit psychischen Störungen und / oder Verhaltensauffälligkeiten.
Die Bewohner arbeiten in der Regel in der Werkstatt für behinderte Menschen.

10. Mitarbeiterstruktur

Der Wohnverbund ist bei der Realisierung des Anspruchs auf einen Mitarbeiterstamm angewiesen, der die Grundkonzeption mit trägt. Nur so ist eine sinnvolle Arbeit möglich und leistbar. Im pädagogischen Dienst ist daher eine entsprechende Ausbildung Grundvoraussetzung, um den gestellten Anforderungen gerecht  werden zu können.
Folgende Qualifizierungen sind Grundlage für eine Tätigkeit im Wohnverbund:

  • Leitung - Ausbildung in einem sozialen Beruf mit Zusatzqualifikation zum  Heimleiter      
  • Mitarbeiter im pädagogischen Dienst
    • Heilerziehungspfleger
    • Erzieher

Die Nachtdienste werden gleichfalls von diesem Personal abgesichert, der Einsatz erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Je nach Bedarf gibt es in den verschiedenen Wohnbereichen entsprechendes
Hauswirtschaftliches Personal für die Aufgabenbereiche : Reinigung , Wäsche, Näharbeiten, Küche, Hausmeistertätigkeiten.

11. Heimgesetz – Heimmitwirkungsverordnung gemäß § 5

Das Heimgesetz gilt für Heime, die alte Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen. Entsprechend des § 5 Heimgesetzes– Mitwirkung der Heimbewohner – haben Heime dafür zu sorgen, dass ein Heimbeirat in Angelegenheiten des Heimbetriebes wie Unterbringung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mitwirken kann. Im Wohnverbund ist dieses Gremium aktiv tätig, nachdem es von den Bewohnern gewählt worden ist. Damit wird für die Bewohner auch Demokratie erlebbar. Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Bewohner. Die vom Beirat diskutierten Anliegen und Probleme umfassen alle das „Zuhause“ der Bewohner. Aber auch Belange, die aus der Sicht der Bewohner kritikwürdig sind, beschäftigen den Heimbeirat.
Der Heimbeirat trifft sich monatlich. Bei Bedarf  wird die Wohnverbundsleiterin eingeladen. Die Ergebnisse und Beschlüsse werden in Protokollen festgehalten.1 x jährlich führt der Heimbeirat eine Vollversammlung durch, zu der alle Bewohner eingeladen werden.

Angehörigenarbeit

Unerlässlich ist für uns die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und juristischen Vertretern der Bewohner.
Das Ziel der Mitarbeiter, geistig behinderte Menschen entsprechend ihrer Möglichkeiten zu mehr Selbstständigkeit im Alltag zu führen, ist nur in enger Zusammenarbeit mit ihnen möglich. Es setzt entsprechendes Eingehen auf die Eltern und Angehörigen voraus und bedarf einer sensiblen Einflussnahme, damit die Veränderungen der Lebenssituation, die alle Familienmitglieder betrifft, richtig verarbeitet werden kann.
„Angehörigentage“ werden regelmäßig durchgeführt. Inhalte sind:

  • Aussagen zur Arbeit mit den Heimbewohnern
  • Aussagen zum Jahresarbeitsplan


Zudem werden mit den juristischen Betreuern Entwicklungsberichte der entsprechenden Bewohner beraten.
Auch nehmen sie an bestimmten Fallgesprächen teil und werden über die Festlegung neuer Maßnahmen in der erforderlichen Form in Kenntnis gesetzt.

12. Qualitätssicherung

Die Erarbeitung von Qualitätsstandards im Rahmen des „Wohnens“ erfolgt im
Fachzirkel „Qualitätssicherung“. Ihm gehören  drei Mitarbeiter des Wohn- verbundes an. Die Ergebnisse werden mit den Teamverantwortlichen diskutiert und verab- schiedet. Die Qualitätsziele werden in Zielvereinbarungs-gesprächen mit den Mitarbeitern besprochen und dienen der Sicherung der Prozesse. Die regelmäßige Überprüfung des Qualitätsmanagements erfolgt intern.
Der Wohnverbund der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH leistet eine bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch- psychologischer Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Bewohner, dabei werden die Qualitätsgrundsätze des Heimgesetzes erfüllt.

Ihr Ansprechpartner Wohnen

Patrick Elstner
Leiter Wohnverbund
pelstner@nordthueringer-lebenshilfe.de
03631 4681 - 18
Hesseröder Straße 63
99734 Nordhausen