Die Konzeption für das Wohnheim „An der Justus Jonas Kirche“ Hesseröder Str. 63

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Einführung

Die Konzeption des Wohnheims „An der Justus Jonas Kirche“, das auch mit zum Wohnverbund gehört, ist Arbeitsgrundlage für die pädagogische Arbeit in dieser Einrichtung. Sie ist die Arbeitsgrundlage für unsere Mitarbeiter und zeigt die Leistungen gegenüber Kooperationspartnern, Kostenträgern und der Fachöffentlichkeit auf.

Die dargestellten Prozesse in den Leistungsbereichen der Einrichtung
sind nicht als starres Abbild unserer Arbeit zu verstehen, sondern als Momentaufnahme in einem Entwicklungsprozess, der sich an  aktuellen Erkenntnissen, gesetzlichen Veränderungen und an der Entwicklung der eigenen Erfahrungen in der Praxis orientiert.

Diese Konzeption enthält der Einfachheit halber nur die Bezeichnungen „ Bewohner“ und „Mitarbeiter“   wobei darunter na türlich auch die weibliche Bezeichnung „ Bewohnerin“ und „ Mitarbeiterin“ zu verstehen ist.
            

2. Ziel des Wohnheim „An der Justus Jonas Kirche“

Der Anspruch, geistig behinderten Menschen einen möglichst hohen Anteil an Selbstbestimmung und Selbstverantwortung ohne gleichzeitige Überforderung zu ermöglichen, setzt voraus, dass sie ihren Alltag im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitgestalten können.

Die Betreuungsarbeit ist auf das Erreichen einer größtmöglichen Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich und im Sozialverhalten ausgerichtet. Oberstes Ziel ist es, jeden Bewohner unter ganzheitlichen Gesichtspunkten soweit zu fördern, dass er Belange des täglichen Lebens selbst oder mit ambulanter Hilfe regeln kann. Das Normalisierungsprinzip wird besonders berücksichtigt. Eine angemessene Konfliktbewältigung wird angestrebt.
Mit der Gründung des Wohnverbundes  haben wir für unsere Bewohner ein differenzierteres Wohnangebot geschaffen, dass ihnen Geborgenheit vermittelt, dem individuellen Hilfebedarf gerecht wird, Persönlichkeitsentwicklung sichert und ihre Selbstbestimmung fördert.

3. Bauliche Voraussetzungen

Im Jahre 2001 wurde das Wohnheim auf einem großzügig angelegten Grundstück erbaut, es liegt unmittelbar neben der Werkstatt für behinderte Menschen.
Dort gehen die Bewohner ihrer täglichen Arbeit nach. Ein eigener Weg dorthin, vom Straßenverkehr geschützt, ist vorhanden. Auf diese Weise ist es den meisten Bewohnern möglich, selbstständig zur Arbeit zu gehen.
Die Wohnstätte ist umgeben von einer großen Rasenfläche. Auf dem Grundstück befinden sich ein Fahrradschuppen, Tischtennisplatte, Hollywoodschaukel, ein Grillplatz, zwei Terrassen und ein Pavillon. Einige Sitzgruppen laden zum Verweilen ein.
Mit  der direkten Anbindung an die örtlichen Verkehrsmittel ist es den Bewohnern möglich, engen Kontakt mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Freunden der Bewohner sowie dem sonstiges Umfeld zu pflegen.
Ausgleich zum Arbeitsalltag schaffen zahlreich von den Betreuern angebotene Freizeitmöglichkeiten und Unternehmungen. Spaziergänge und Einkäufe sind in der unmittelbaren Umgebung gut möglich.

Das Wohnheim  „An der Justus Jonas Kirche“ verfügt über eine Kapazität von 48 Plätzen. Daraus ergeben sich vier Wohngruppen zu je 12 Personen. Alle Bewohner des Hauses wurden entsprechend dem Grad ihrer Behinderung und unter gruppendynamischen Gesichtspunkten den jeweiligen Wohngruppen zugeordnet.

Der Eingangsbereich des Hauses und das Treppenhaus bilden den Mittelpunkt des Wohnheimes. In beiden Etagen gliedern sich jeweils zwei Wohngruppen an. Zu jeder Wohngruppe gehört ein großer Gruppen- und Speiseraum sowie eine Küche, in der die Speisen gemeinsam zubereitet werden. Im Gruppenraum befinden sich eine Wohnlandschaft, ein Flachbildfernseher, ein Beamer und eine Musikanlage für gemeinsame Abende.  
Verbunden sind beide Wohngruppen durch einen gemeinsamen Flur.
In dem großzügig bemessenen Pflegebad auf jeder Etage befindet sich eine freistehende Pflegebadewanne, eine behindertengerechte Toilette, eine Dusche und ein Waschbecken. Das moderne Liftsystem gewährleistet die Erreichbarkeit dieser Sanitäreinrichtung auch für körperlich behinderte Menschen. In einem separaten Raum haben die Bewohner die Möglichkeit, Reinigungsutensilien( Eimer, Handfeger, Besen etc. ) selbstständig zu nutzen.
In der oberen Etage befindet sich ein Gemeinschaftsraum, der für gruppenübergreifende  Angebote genutzt werden kann.
In jeder Wohngruppe stehen zwei großzügig bemessene Zimmer für Rollstuhlfahrer zur Verfügung.
In den Wohngruppen 1 und 3 stehen acht Einzelzimmer und zwei Doppelzimmer (können auch von Paaren genutzt werden) zur Verfügung. In den Wohngruppen 2 und 4 sind jeweils zwölf Einzelzimmer vorhanden. Jede Wohneinheit, zu der jeweils zwei Bewohner zählen, teilt sich ein behindertengerechtes Duschbad und einen kleinen Flur.

Die Ausstattung der Zimmer mit einem Bett, einem Kleiderschrank, einem Tisch, zwei Stühlen, einem Regal und zwei Sideboards bieten eine gemütliche Atmosphäre. Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, sein Zimmer individuell zu gestalten.
Wohngruppe 1 und 2 verfügen über eine Terrasse, die zum gemütlichen Beisammensein einladen.

Dem Wohnheim „An der Justus Jonas Kirche“ stehen ein PKW und ein VW Bus zur Verfügung, um Arztbesuche, Einkäufe und Ausflüge zu organisieren.

In der unteren Etage befindet sich das Büro der Wohnverbundsleitung und in der oberen Etage das Büro des Koordinators.
Im Keller werden Hausanschluss-, Hausmeister und Hauswirtschaftsräume vorgehalten.

4. Betreuungsinhalte

Die Mitarbeiter des Wohnheimes engagieren sich persönlich für die Belange der behinderten Menschen, um  die individuell größtmögliche Teilhabe der Bewohner am gesellschaftlichen Leben zu erreichen.

Wir verstehen die Behinderung als Bestandteil der Person.
Hier wohnen Menschen genauso wie überall. Wir unterstützen die Familienbindung unserer Bewohner.

Ziel der Einrichtung ist es, geistig und mehrfach behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben so individuell wie möglich gestalten zu können, die Wohngruppen als ihren Lebensmittelpunkt zu sehen und sich in die Wohngruppengemeinschaft zu integrieren. Weiterhin wird nach gemeinsam diskutierten und dann festgelegten Regeln gelebt. Das ist eine Grundlage für das Erleben des sie umgebenen Wohnumfeldes, es hilft, sich in der Gesellschaft entsprechend einzugliedern. Damit entwickeln die Bewohner ihren eigenen, akzeptablen Umgang mit dem sozialen Umfeld.  
Die Betreuungsarbeit ist auf die Erreichung einer größtmöglichen Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich und im Sozialverhalten ausgerichtet. Oberstes Ziel unserer Einrichtung ist es, jeden Bewohner unter ganzheitlichen Gesichtspunkten soweit zu fördern, dass er die Belange des täglichen Lebens selbst oder mit ambulanter Hilfe regeln kann.
Das Erlernen einer sehr hohen Selbstständigkeit und die Weiterentwicklung jedes Einzelnen in seiner Einmaligkeit stehen im Vordergrund. Dem Normalisierungsprinzip wird soweit Rechnung getragen und dem Einzelnen damit in seinen individuellen Fähigkeiten.

Falls pflegerische Maßnahmen notwendig sind, werden sie zur Aktivierung des subjektiven Wohlbefindens der Bewohner in den Teilbereichen: Grundpflege, Prophylaxe einschließlich Verlaufskontrolle sowie aktivierende Pflege geleistet.
Diese pflegerischen Maßnahmen sind keine Maßnahme der Behandlungspflege im Sinne der Krankenhauspflege.

Die Weiterentwicklung der Persönlichkeit jedes einzelnen Bewohners ist ein weiteres wichtiges Element unserer Arbeit. Gemeinsam mit dem Bewohner stellen wir den Entwicklungsstand fest. Daraus entwickeln wird die personenbezogenen Förderziele und legen die entsprechenden Maßnahmen fest.

Inhalte der pädagogischen Betreuungsarbeit sind:

  • die Förderung, Begleitung sowie individuelle Assistenz in allen Bereichen des täglichen Lebens
  • Förderung der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Entwicklung einer höchstmöglichen Selbstständigkeit, orientiert am sozialen Umfeld
  • medizinische Hilfen incl. fachärztlicher Versorgung sowie das Unterstützen eines gesundheitsfördernden Lebensstils gewähren und vermitteln      
  • Förderung sozialer Beziehungen (Kontaktaufnahme und Beziehungsgestaltung im unmittelbaren Nahbereich, bei Freundschaften, Partnerschaften, Familien und Angehörigen,   gesetzlichen Betreuer)
  • Hilfen bei der Freizeitgestaltung  (Eigenbeschäftigung, Teilnahme an Angeboten und  Veranstaltungen)

                                                 
Für alle Bewohner sind daher individuelle Hilfestellungen in unterschiedlicher Intensität  notwendig, alle Maßnahmen dienen der Steigerung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls.

Die Bewohner sind für die Reinigung und Gestaltung ihrer Zimmer selbst verantwortlich.
Entsprechend dem Schweregrad der Behinderung ist das pädagogische Personal behilflich bzw. kontrolliert.
Die Zubereitung und das Einnehmen der Mahlzeiten in der Gruppe erfolgt selbstständig bzw. unter Mithilfe des pädagogischen Personals.
Die Leibwäschereinigung wird gemeinsam von den Bewohnern und den Betreuern vorgenommen.
Die Höhe des auszuzahlenden Taschengeldes erfolgt in Abstimmung mit dem gesetzlichen Betreuer und richtet sich auch nach dem individuellen Förderplan. Bei entsprechendem Fortschritt des Bewohners beim Umgang mit Geld werden die Höhe und der Zeitraum der Auszahlung entsprechend angepasst.

Die individuellen Förderpläne berücksichtigen den aktuellen Entwicklungsstand des Bewohners in allen vorher genannten Bereichen und werden kontinuierlich je nach Erreichen des entsprechenden Zieles fortgeschrieben. Die Förderschwerpunkte werden gemeinsam mit dem Bewohner erarbeitet und besprochen.

Integrationsmaßnahmen in die Gruppengemeinschaft
Eine pädagogische Förderung zur Stärkung der Selbständigkeit (sich einbringen, sich behaupten, sich durchsetzen) unter Beachtung gruppendynamischer Prozesse wird angestrebt. Die Jahreshöhepunkte z.B. Sommerfeste, Urlaubsfahrten, Weihnachten, Ostern, Tag der Angehörigen, Geburtstage der Bewohner sollen den  Jahresablauf in den Gruppen für die behinderten Menschen persönlich erlebbar machen. Dazu werden die Bewohner gebeten, ihre eigenen Ideen und Wünsche einzubringen und mitzugestalten. Freunde und Verwandte sind dazu herzlich eingeladen.

Medizinische Versorgung
Die Einrichtung arbeitet eng mit einem am Ort ansässigen Psychiater und Psychotherapeuten zusammen. Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, einen Arzt seines Vertrauens zu wählen.

Freizeitbereich

Inhalte sind:

  • Hinführung zur aktiver Freizeitgestaltung
  • Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Musik- und Rhythmikaktivitäten
  • kreative Beschäftigungen
  • Wochenendausflüge
  • Ferienfreizeiten
  • Spielabende


Integration in das soziale Umfeld

  • Zusammenarbeit mit Eltern, Verwandten, gesetzlichen Betreuern und sonstigen Bezugspersonen
  • Zusammenarbeit mit dem Personal der Nordthüringer Werkstätten
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Kostenträgern und sonstigen Institutionen
  • allgemeine soziale Arbeit


Förderung im Bereich Gymnastik und Sport

  • Erwerb von Bewegungsabläufen und Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, daraus folgt die Vermittlung von Freude, Erfolg und Förderung des Gemeinschaftsgefühls
  • Abbau von Aggressionen
  • sportliche Aktivitäten (z.B. Wandern, Schwimmen, Besuch der werkstatteigenen Turnhalle, Tischtennis, Kegeln usw.)

5. Tages- und Wochenendablauf

Jeder behinderte Mensch hat das Recht, so normal wie möglich zu leben - unabhängig von der Art und dem Schweregrad seiner Behinderung. Daher wird auch der Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresrhythmus der Bewohner des Wohnheimes „ An der Justus Jonas Kirche“ so normal als möglich gestaltet. Die Trennung von Wohnen, Arbeit und Freizeit bildet dabei eine wichtige grundlegende Rahmenbedingung zur Strukturierung des Alltags.

Die aufgeführten tagesstrukturierenden Maßnahmen dienen der Förderung der Selbstständigkeit der Heimbewohner und sollen sie dazu befähigen, die Belange im Bereich Wohnen und Freizeit so selbstständig als möglich zu bewältigen. Die familienähnliche Gruppenstruktur ist hilfreich, sie bietet eine bessere Orientierung für die Bewohner.  Bei entsprechenden Förderergebnissen kann die Unterbringung in eine andere Wohnform erfolgen.   
Die tagesstrukturierenden Maßnahmen im Wohnheim sind eine eindeutige Ergänzung zur Arbeit in der Werkstatt.

Die Betreuungszeiten des Wohnheimes richten sich werktags (Montag bis Freitag) nach den Öffnungszeiten der Nordthüringer Werkstätten. An den Wochenenden sowie an Feiertagen ist eine durchgängige Betreuung gewährleistet.

Betreuungszeiten werktags:

06.00 Uhr bis 08.00 Uhr
14.30 Uhr bis 21.15 Uhr

Nachtwache:
21.15 Uhr bis 6.00 Uhr

Nach dem gemeinsamen Frühstück verlassen die Bewohner gegen 7.00 Uhr das Haus, um bis 15.30 Uhr in der Nordthüringer Werkstatt zu arbeiten.
Der Nachmittag beginnt im Wohnheim mit dem gemütlichen Kaffeetrinken, bei dem die Ereignisse vom Arbeitstag kurz ausgetauscht werden. Danach sind verschiedene Dinge zu erledigen wie Arztbesuche, Einkäufe, Zimmer säubern, Wäschereinigung (nach Wochenplan) etc.
Natürlich haben die Bewohner auch die Möglichkeit, sich nach ihrer Arbeit zu entspannen. An  gezielten gruppenübergreifenden  Freizeitangeboten  wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen oder Malen nach Musik kann teilgenommen werden. Die Förderung orientiert sich immer an den jeweiligen Alltagssituationen der Bewohner und ist damit fester Bestandteil des Tagesablaufs.

Jede Wohngruppe arbeitet mit einer individuellen Gruppenkonzeption.

Betreuungszeiten am Wochenende und an Feiertagen:
06.30 Uhr bis 14.30 Uhr
14.15 Uhr bis 21.45 Uhr

Nachtwache:
21.30 Uhr bis 6.30 Uhr

Neben dem von Arbeit und Beschäftigung dominierten  Alltag  soll das Wochenende Zeit  für Entspannung und Erholung bieten. So haben die Bewohner in unserem Haus die Möglichkeit, morgens auszuschlafen. Wochentags werden täglich zwei Personen zum Küchendienst (Decken und Abräumen der Tische zu den Mahlzeiten, Ein- und Ausräumen der Spülmaschine, Säubern der Küche) eingeteilt, das ist ein wichtiger Bestandteil für die lebenspraktische Förderung. An den Wochenenden werden diese Dienste, dazu kommen noch Kochen und Backen, gemeinsam von allen Gruppenmitgliedern erledigt.
Die lebenspraktischen Tätigkeiten und sozialen Aktivitäten werden vom Betreuungspersonal begleitet. Das Einbeziehen der Bewohner in diesen Bereich der pädagogischen Arbeit steht im Vordergrund.  
Gruppenausflüge, Kino- und Theaterbesuche,  Feste  sowie Familienkontakte finden ebenfalls in dieser Zeit statt.

6. Personal

Entsprechend dem Thüringer Personalschlüssel für Wohnheime an der Werkstatt für Behinderte arbeitet das pädagogische Personal (schwerpunktmäßig heilpädagogische Fachkräfte) gruppenbezogen nach einem erstellten Dienstplan zusammen. Aufgrund der Schwere der Behinderung und den Verhaltensauffälligkeiten unserer Bewohner wird ein Nachtdienst für unser Haus benötigt. Für hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkauf, Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume sowie für die Reinigung und Instandhaltung der übrigen Wäsche steht gesondertes Personal gemäß dem möglichen Schlüssel dem Haus zur Verfügung.

Im pädagogischen Dienst ist eine entsprechende Ausbildung Grundvorrausetzung, um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden.
Die aufgeführten Betreuungsinhalte können nur qualifiziert erfolgen, wenn nachstehende Ausbildungen nachgewiesen werden können:

  • Leitung:  Ausbildung in einem sozialen Beruf mit  Zusatzqualifikation zum Heimleiter
  • Mitarbeiter im pädagogischen Bereich:  Heilerziehungspfleger, Erzieher                                                                      
  • Betreuungspersonal: pädagogische Hilfskräfte
  • medizinisches Personal: Krankenschwester
  • Hauswirtschaftspersonal: Köchin, Näherin
  • Hausmeister: Handwerker

7. Mitgestaltung des Heimlebens

In der Lebensgemeinschaft der Wohnstätte soll der behinderte Mensch Möglichkeiten zur individuellen Lebensgestaltung haben, aber auch Schutz und Geborgenheit finden. Die Betreuer sind neben den Eltern die wichtigsten Bezugs- und Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und müssen sich deshalb in besonderer Verantwortung um sein leibliches, geistiges und seelisches Wohl bemühen.

Der Aufnahme und Pflege von Kontakten mit Menschen und Einrichtungen außerhalb der Wohnstätte kommt eine besondere Bedeutung zu.
Um der Entwicklung zur Einseitigkeit, Routine und des Missbrauches von Befugnissen vorzubeugen, hat der Heimbeirat eine sehr wichtige Funktion. Er ist in der Lage, den persönlichen Bedürfnissen der Bewohner(innen) Ausdruck zu verleihen und übernimmt somit Eigenverantwortung für das Leben im Wohnheim. Die verantwortungsvolle Begleitung und die Fort- und Weiterbildung des Heimbeirates sind von sehr großer Bedeutung.

Einige Tätigkeitsinhalte sind gesetzlich geregelt, weitere sind:

  • Anregung bei Planungen für Veränderungen im Wohnbereich
  • Anregungen für die Weiterentwicklung eines differenzierten Wohnangebotes
  • Unterstützung bei der Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Einrichtung
  • Behandlung von Anregungen und Wünschen der Heimbewohner, Eltern oder Sorgeberechtigten
  • Erhaltung bzw. Hilfen bei der Wiederherstellung von Kontakten zwischen Heimbewohnern und Angehörigen
  • Informationsbesuche in den Wohngruppen


Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit von Gremien ist die Schaffung und Bewahrung eines uneingeschränkten Vertrauens. Nur damit können umfassende Informationen, offene Gespräche und kritische Anmerkungen uneingeschränkt erfolgen.

Die zentrale Aufgabe des Wohnheimes „An der Justus Jonas Kirche“ ist es, den Menschen mit einer geistigen und / oder mehrfachen Behinderung ein Zuhause zu geben, sie mitbestimmen zu lassen, und sie entsprechend zu fördern.

8. Angehörigenarbeit und Qualitätssicherung

Im Wohnheim „An der Justus Jonas Kirche“ wird anhand der DAN PRODUKTE Pflegedokumentation und dem elektronischen Programm Bevia für den Behindertenbereich die laufende Arbeit entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert.
Auf der Grundlage der Wochen-, Monats- und Jahrespläne werden Förderpläne und Entwicklungsberichte für jeden einzelnen Bewohner erstellt. Die Anpassung der Ziele  erfolgt immer wieder gemäß dem Stand der Förderung in den verschiedenen Bereichen.
Teamarbeit ist von unbedingter Notwendigkeit, um die Individualität und verschiedenen Ressourcen einzelner Mitarbeiter innerhalb der Wohngruppen und gruppenübergreifend nutzen zu können. Teamarbeit heißt aber auch Arbeitsteilung nach organisatorischen, heilpädagogischen und medizinisch-pflegerischen Gesichtspunkten.
Regelmäßige Teamberatungen, in denen Fallbesprechungen durchgeführt werden, die dann Grundlage der Förderpläne darstellen, finden statt.
Einmal im Monat trifft sich das gesamte Personal des Wohnheimes „An der Justus Jonas Kirche“ zu einer Dienstversammlung. Hier gibt es Raum für Belehrungen (hygienische Verhaltensweisen, sicherheitstechnische Fragen, Brandschutz, Erste Hilfe etc.). Wichtige Informationen werden weitergegeben und innerbetriebliche Fortbildungen durchgeführt. Außerbetriebliche Fortbildungen runden dieses Angebot ab, um auch in Zukunft die Qualität der zu leistenden Arbeit zu sichern.

Die Organisation und Überprüfung der pädagogischen Arbeit wird durch den Koordinator geregelt.


Zu diesen Aufgaben gehören:

  • personelle, materielle und ideelle Sicherstellung der Eingliederungshilfe der Bewohner unter  dem vom Träger vorgegebenen Rahmenbedingungen
  • Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Konzeption
  • Begleitung, Förderung und Pflege der Bewohner
  • Anleitung und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Ansprechpartner für Sorgen und Probleme der Bewohner einschließlich der Angehörigen, der  gesetzlichen Betreuer und des Personals
  • Abwicklung von Behördenverkehr
  • Zusammenarbeit mit den Nordthüringer Werkstätten
  • enge Zusammenarbeit mit der Wohnverbundsleitung und Koordinatoren der anderen Wohneinrichtungen und den ambulanten Diensten der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH


Unerlässlich ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und juristischen Vertretern der Bewohner.
Das Ziel der Mitarbeiter, geistig behinderte Menschen entsprechend ihrer Möglichkeiten zu mehr Selbstständigkeit im Alltag zu führen, ist nur in enger Zusammenarbeit mit ihnen möglich. Es setzt entsprechendes Eingehen auf die Eltern voraus und bedarf einer sensiblen Einflussnahme, damit die Veränderungen der Lebenssituation, die alle Familienmitglieder betreffen, aufgearbeitet werden können.

Jährlich werden „Angehörigentage“ durchgeführt.
Inhalte sind:

  • Aussagen zur Arbeit mit dem Heimbewohner
  • Aussagen zum Jahresarbeitsplan
  • Planung von Freizeitfahrten


Zudem werden mit den juristischen Vertretern Entwicklungsberichte der entsprechenden Bewohner beraten.
Sie können auch an bestimmten Fallgesprächen teilnehmen und werden über die Festlegung neuer Maßnahmen in der erforderlichen Form in Kenntnis gesetzt.


Nordthüringer Lebenshilfe gem. GmbH | Hinter der Steinmühle 6 | 99734 Nordhausen
Telefon: 03631 928-0 | Telefax: 03631 928-291 | E-Mail: info(at)nordthueringer-lebenshilfe.de