KONZEPTION

Familienentlastender Dienst (FED)
der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH / Bereich Ambulante Dienste

0.     Einleitung

Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist es, integrative Einrichtungen, Einrichtungen zur Beratung, Betreuung und Bildung, zur Familienentlastung, zum Wohnen (ambulant und stationär), zur Freizeitgestaltung und Rehabilitation lern-, geistig-, seelisch- und mehrfach behinderter sowie suchtkranker und demenzkranker Menschen anzuregen, zu schaffen und selbst zu unterhalten. Alle diese Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederung dieses Personenkreises im Sinne der Sozialgesetzbücher (SGB II, SGB III,  SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB XII).

Die Gesellschafter der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH sind

  • die Lebenshilfe Kreisvereinigung Nordhausen e.V. zu 50 % und
  • der evangelische Kirchenkreis Südharz zu 50 %.

Beide gehören dem Spitzenverband der Diakonie (Diakonisches Werk der evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands e.V.) an.

Unter dem Dach der Ambulanten Dienste der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH, und da im Bereich Familienentlastender Dienst, ist die familiäre Entlastung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen als ambulante und flexible Dienstleistung organisiert.

Familien tragen die Hauptlast im Hinblick auf Betreuung, Erziehung und Pflege ihrer behinderten Angehörigen, auch wenn diese eine teilstationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung besuchen. Gemäß der sozialpolitischen Forderung "ambulant vor stationär" wird mit den individuellen Angeboten des FED eine vorzeitige Heimunterbringung des behinderten Menschen auf Grund einer familiären Überbelastung verhindert. Daneben erhalten die Menschen mit Behinderung durch den FED Hilfen zu einer möglichst selbstständigen Lebensweise außerhalb der familiären Bindungen.

1.     Leitziele des Familienentlastenden Dienstes (FED)

Aufgabe des FED ist es, durch qualifizierte und verlässliche Entlastungsangebote den pflegenden und betreuenden Angehörigen Freiräume zur Erholung zu schaffen und Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sowie der Berufstätigkeit zu bieten. So soll die Pflege- und Betreuungsbereitschaft der Angehörigen erhalten werden und durch die Entlastungsangebote eine Stabilisierung der Familie erreicht werden. Dabei soll der behinderte Mensch durch entsprechende Förderung in seinen Fähigkeiten gestärkt und bei der Wahrnehmung eigener Interessen unterstützt werden. Zum einen leistet der FED flexibel abrufbare Einzelbetreuung, zum anderen Gruppenbetreuung in Freizeitangeboten nach einem monatlichen Freizeitkalender.

Grundsätze der ambulanten Hilfen sind:

  • Der FED arbeitet nutzerorientiert, d. h. die Hilfen richten sich nach der individuellen Bedarfslage der Familie.
  • Den Nutzern stehen Wahlmöglichkeiten offen, wobei die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfen im Auftrag von ihnen erfolgt.
  • Es handelt sich um Hilfeangebote, die sich sowohl durch Flexibilität (zeitlich und räumlich, Art und Umfang), als auch durch Verlässlichkeit auszeichnen und ebenso Alltags- sowie Notfallhilfen bereitstellen.
  • Der FED ist geprägt von einem Helferverständnis, das sich als assistierend und begleitend definiert.
  • Neben der Unterstützung einer Lebensführung in weitestgehender Selbstständigkeit trägt der FED zur sozialen Integration und Normalisierung bei. Beides gilt sowohl für die Menschen mit Behinderung, als auch für die Lebenssituation ihrer Angehörigen.
  • Der FED bietet Hilfen an, koordiniert und vermittelt sie. Durch die spezifische Leistungspalette stellt er keine Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen im Gemeinwesen dar, sondern schließt eine Bedarfslücke im Bereich der sozialen Dienste.

2.     Rechtsgrundlagen

2.1     FED und Sozialhilfeträger (SGB XII / SGB IX)

Dienstleistungen zur familiären Entlastung und Unterstützung basieren auf dem § 13 Abs.1 SGB XII, in dem der ambulanten Hilfe Vorrang vor stationärer Hilfe eingeräumt wird.  

Durch die Bereitstellung ambulanter und mobiler Hilfen werden die Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegekräfte innerhalb des Systems Familie aufrecht erhalten bzw. gestärkt, so dass eine Fremdunterbringung vermieden werden kann, soweit diese von den Hilfeempfängern nicht gewünscht wird. Hilfen zur Familienentlastung eröffnen somit gemäß § 9 SGB IX Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen und tragen einen großen Teil dazu bei, dass Leistungsberechtigte Raum zu eigenverantwortlicher und selbst bestimmter Gestaltung ihrer Lebensumstände erhalten.

Die durch den FED erbrachten Leistungen basieren auf der Beschreibung von Maßnahmen, wie sie in den §§ 53/54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX ausgeführt sind.

Als ergänzendes Angebot werden ambulante Entlastungen in der Pflege gemäß §§ 61 ff. SGB XII durch den FED erbracht.

2.2     FED und Pflegeversicherung (SGB XI und PflEG)

  • § 39 SGB XI - Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege ihres behinderten Angehörigen verhindert, besteht Anspruch auf Kostenübernahme für die stunden- oder tageweise über den FED durch die Pflegekasse lt. § 39 SGB XI für Urlaubs- und Verhinderungspflege.
  • § 45 PflEG - Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
  • Der § 45a PflEG regelt den Personenkreis, der berechtigt ist, Leistungen auf dieser gesetzlichen Grundlage zu beziehen.
  • Gemäß § 45b PflEG „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ werden niedrigschwellige Angebote für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf vorgehalten.

2.3     FED und Jugendhilfe (SGB VIII)

Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund der gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe. Der FED kann je nach der Lage des Einzelfalles Leistungen entsprechend SGB VIII i.V.m. SGB XII erbringen, wenn Hilfen „aus einer Hand“ in Familien geleistet werden sollen.

3.     Personenkreis

Der FED der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH ist ein Angebot für alle Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder mehrfachen Behinderungen im Landkreis Nordhausen sowie deren Angehörige.

4.     Angebotsumschreibung

4.1     Entlastungshilfen für betreuende Angehörige (Einzelbetreuung)

  • Die Entlastungen werden stundenweise, tageweise bzw. mehrtägig angeboten. Sie erfolgen ambulant oder mobil, zu Hause, in eigenen Räumen des Dienstes bzw. anderweitig außerhäuslich. Die Einsätze können nach einem regelmäßigen Turnus vereinbart werden, finden aber auch auf Abruf in unregelmäßiger Abfolge statt.
  • Den Hauptbezugspersonen werden Freiräume zur Erholung geschaffen. Die Hilfen ermöglichen die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und können auch die Berufstätigkeit von betreuenden Angehörigen absichern. Es wird eine zeitweise Entlastung von Betreuung, Pflege und Förderung geboten.
  • Durch den Einsatz von Mitarbeiter/innen des FED soll insgesamt die Lebensperspektive der Familie positiv beeinflusst werden. Er bietet Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Behinderung im interfamilialen Kontext und stärkt damit die Erziehungs- und Förderkompetenzen der Eltern bzw. und stabilisiert die Geschwistersituation. Gesundheitlichen Schwierigkeiten durch Überbelastung wird entgegengewirkt.

4.2     Freizeitgestaltung (Gruppenbetreuung / Einzelbetreuung)

  • Die gleichberechtigte Teilnahme an Kultur und Freizeit, an Öffentlichkeit und Verkehr soll den Nutzern vielfältige Erlebnisse und Selbsterfahrungen ermöglichen sowie neue Kontakte erschließen.
  • Das Gefühl der Gemeinsamkeit erleben die Menschen mit Behinderung z. B. beim Besuch von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, bei Wanderungen, bei Kreativangeboten, bei selbstorganisierten Sport- und Spielnachmittagen sowie beim Zusammensein aller Freizeitgruppen 1 - 2 Mal pro Jahr.
  • Während der Urlaubszeit hält der FED ein erweitertes Freizeitangebot mit erlebnisreichen Tagesausflügen vor.
  • Durch die Hilfen zur Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erfährt der Mensch mit Behinderung Spaß und Freude am eigenen und gemeinsamen Tun, er wird zu mehr Selbständigkeit befähigt, Ausgrenzung und soziale Isolation werden abgewandt, die Gruppenfähigkeit wird angebahnt, und Selbstbewusstsein sowie Belastbarkeit werden gefördert.
  • Im Rahmen der Freizeitgestaltung stehen Bildungsangebote unter folgender Zielsetzung:
    • Erweiterung der Allgemeinbildung
    • Übungen in sprachlicher Kommunikation,
    • Kulturtechnische Hilfen (z. B. Lesen, Schreiben, Rechnen, Umgang mit Geld, mit Behörden u. a. m.)
    • Qualifizierung für die Bewältigung des Alltags
    • Austausch von Gedanken und Fragen (Thematische Gesprächskreise)

4.3     Beratung, Begleitung und Vermittlung von Hilfen

In Zusammenarbeit mit den Angehörigen der vom FED geförderten Menschen stellt deren Beratung ein zentrales Leistungsangebot dar. Dabei wird die Beratungsarbeit entweder direkt von Mitarbeiter/innen des FED geleistet oder –insbesondere bei weit reichendem Beratungsbedarf- an die Beratungsstelle der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH vermittelt, die ebenfalls bei den Ambulanten Diensten angesiedelt ist. Folgende Themenbereiche kommen in Frage:

  • sozialrechtliche Beratung (SGB, BGB z. B. Erbschaftsrecht, Haftung, Versicherungsrecht) und Beratung in Verwaltungsfragen
  • Beratung und Begleitung in finanziellen Angelegenheiten
  • Beratung und Begleitung in technischen / pflegerischen Fragen (Hilfsmittelberatung)
  • Beratung und Begleitung im psychosozialen Bereich (Freizeit; allgemeine Lebensberatung; in besonderen Lebenssituationen z. B. bei Partnerproblemen, in Krisensituationen; beim Ablösungsprozess des Behinderten vom Elternhaus).
  • Beratung zur Alltagsgestaltung - sowohl als Familien- und Angehörigenberatung als auch als Beratung für Menschen mit Behinderung selbst

Neben der familiären Beratung kann auch die unmittelbare Begleitung zu Behörden, Ärzten, Therapeuten, Einrichtungen usw. erforderlich sein, wodurch die betreuenden Angehörigen oder der behinderte Mensch selbst unterstützt werden.

Die Beratung durch den FED sowie die Beratungsstelle stellt darüber hinaus fest, ob andere Hilfeangebote oder Einrichtungen der Familie mit dem behinderten Angehörigen die notfalls erforderlichen Hilfen bieten können (z.B. andere ambulante oder stationäre Angebote; spezialisierte Ärzte, Therapeuten, Kliniken; anderweitige Beratungsangebote wie die der Erziehungs-, Ehe-, Schuldner-, Suchtberatungsstellen).

4.4     Anregung und Unterstützung von Selbsthilfe

Die Bedeutung der Selbsthilfe (Eltern beraten Eltern bzw. Menschen mit Behinderung beraten sich gegenseitig) in Ergänzung zu professioneller Fremdhilfe ist allgemein anerkannt.

Der FED unterstützt diese Prozesse wie folgt:

  • Menschen in vergleichbaren Problemlagen auf Wunsch zu vernetzen
  • auf Wunsch zu bestimmten Gelegenheiten in Beratung eingebunden zu sein
  • geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen
  • Anregungen zu bieten
  • im Rahmen von Eltern- und Familienseminaren Betreuung der Angehörigen mit Behinderung zu gewährleisten

Für alle unter Pkt. 4 beschriebenen Angebote kann der Fahrdienst des FED mit einer zu zahlenden Kilometer-Pauschale in Anspruch genommen werden.

5.     Personalstruktur

Die Aufgaben des FED erfordern ein wohlorganisiertes Zusammenspiel von hauptamtlichen, nebenamtlichen und ehrenamtlichen Kräften. Eine diplomierte Fachkraft der Sozialwissenschaften übernimmt die Gesamtleitung des Familienentlastenden Dienstes.  Ein Team von hauptamtlich angestellten Fachkräften mit entsprechender Qualifikation (Heilerziehungspfleger, Erzieher u.a.) wird in der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung eingesetzt, ist aber auch mit Fragen der Organisation der Hilfsangebote befasst.

Die stundenweise eingesetzten freien Mitarbeiter/innen haben überwiegend eine pädagogische Ausbildung und verfügen über eine besondere persönliche Eignung für diese Tätigkeit mit breit angelegtem Wissen und vielfältigen Kompetenzen. Die Leiterin des FED informiert und schult die Betreuer über die Spezifik bei der Arbeit mit behinderten Menschen.

Für die Übernahme von Verwaltungsarbeiten ist eine ausreichende Verwaltungskapazität vorhanden.

6.     Finanzierung

Jährlich wird ein Kosten- und Finanzierungsplan nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt. Die Entgelte sind leistungsgerecht und gewährleisten eine bedarfsgerechte Hilfe.

Die Deckung der Kosten ist nur über eine Mischfinanzierung möglich:

  • Zuwendung des Landes Thüringen als Zuschuss im Wege der freiwilligen Anteilfinanzierung  und nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel
  • gesetzliche Leistungen der Eingliederungshilfe in Form einer jährlichen Zuwendung des örtlichen Sozialhilfeträgers
  • Eigenanteil des FED-Trägers durch die von den Nutzern gezahlten Entgelte (Eigenanteile bei Inanspruchnahme des FED über Eingliederungshilfe) sowie Spendenmittel
  • gesetzliche Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
  • gesetzliche Leistungen gem. SGB XIII

 

7.     Qualitätssicherung

Die leitende Fachkraft trägt die Verantwortung für die Umsetzung der notwendigen / vorhandenen Kenntnisse bei der Betreuung der pflegebedürftigen bzw. behinderten Menschen. Ihr obliegt die organisatorische und inhaltliche Verantwortung sowie die Einsatzplanung und Anleitung der Mitarbeiter/innen.

Das Betreuungsangebot ist auf Dauer ausgerichtet, es findet regelmäßig und verlässlich statt. Zudem wird besonders auf die Interessen der Klienten eingegangen. Daher wird das Angebot je nach Bedarf abgewandelt oder erweitert.

Der Familienentlastende Dienst verfügt über einen Mitarbeiterpool von Fachkräften, freien Mitarbeitern sowie ehrenamtlichen Helfern, die variabel einsetzbar sind und das betreffende Klientel kennen. Zwischen den Mitarbeiter/innen findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch statt. Dabei werden wichtige klientenbezogene Informationen wie auch neue fachliche Kenntnisse ausgetauscht, damit eine bestmögliche Betreuung/Unterstützung der Klienten möglich ist. Die angestellten Mitarbeiter/innen nehmen darüber hinaus an fachspezifischen internen und externen Fort- und Weiterbildungen regelmäßig und nachweisbar teil und geben ihr Wissen innerhalb des gesamten Teams weiter. Dabei wird auch besonders auf den klientenbezogenen Bedarf geachtet. So ist eine bestmögliche Unterstützung durch aktuelle fachliche Kenntnisse der Mitarbeiter/innen abgesichert.

Zur Absicherung der Einzelbetreuungen außerhalb der Familie und zur Durchführung von Gruppenbetreuungen stehen ein großzügiger Mehrzweckraum sowie eine Küche im Mietobjekt der Ambulanten Dienste zur Verfügung. Bei Bedarf kann auch auf weitere Räumlichkeiten zurückgegriffen werden.

Der ausreichende Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfall) der Betreuer/innen ist durch die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH gegeben.

8.    Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen

Um eine fachliche Arbeit zu gewährleisten und um die für den FED bereitgestellten finanziellen Mittel wirtschaftlich einsetzen zu können, ist sowohl eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH als auch mit anderen sozialen und kulturellen Einrichtungen und Diensten im Landkreis Nordhausen unumgänglich.

Unser Konzept als PDF.

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