Konzeption des Förderbereiches

am Wohnheim „Am Förstemannpark“ für Menschen mit schwerstmehrfach Behinderung

Allgemeines

Die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH hat gemäß ihrem Gesellschaftervertrag die Aufgabe und den Zweck der Gesellschaft so festgelegt, dass sie Einrichtungen zur Betreuung und Rehabilitation Lern-, Geistig-, Seelisch- und Mehrfachbehinderter anregen, schaffen und selbst betreibt. Um diese Aufgaben entsprechend zu erfüllen, bedarf es der Bereitstellung von Einrichtungen für die unterschiedlichsten Altersstufen und Bedürfnisse der behinderten Menschen.  Gemäß den Gesetzmäßigkeiten für schwerstbehinderte Menschen wird  am Wohnheim „Am Förstemannpark“ ein Förderbereich in einem neuen  Gebäude ab dem  01.04.2007 betrieben.

Personenkreis

Den schwerstmehrfach behinderten Bewohnern im Wohnheim „Am Förstemannpark“ ist eine Arbeit in der Werkstatt für Behinderte nicht möglich, u. a. bedingt durch die Forderung nach wirtschaftlich verwertbarer Arbeit, durch die zu geringe personelle Ausstattung der WfbM für diesen Personenkreis und durch die hohe Pflege und Betreuungsabhängigkeit der Bewohner dieses Wohnheimes.

Um den 36 hier wohnenden Behinderten die Teilhabe an der Gesellschaft und eine angemessene Tätigkeit bieten zu können, benötigen wir die Förderung in einem Förderbereich neben der Wohnheimunterbringung.
Durch die Schaffung des „Zwei Milieu Prinzips“, wonach ein Milieuwechsel von Wohnheim und Förderstätte als Form der Tagesbetreuung als belegbares Element zur Förderung unterschiedlicher Kontaktmöglichkeiten zu empfehlen ist, entsteht in  unserer Einrichtung eine besondere Form der Durchsetzung des Normalisierungsprinzips.

Dabei folgt dieses dem Grundsatz, dass sich die Bedürfnisse geistig behinderter Menschen nicht grundsätzlich den Bedürfnissen nicht behinderter Menschen unterscheiden, und sich deshalb die Gestaltung der Lebensräume auch schwerst mehrfach behinderter Menschen an den allgemeinen gesellschaftlichen Normen zu orientieren hat.
 Der Grad der individuellen Fähigkeiten bestimmt  das Maß und  die Form der notwendigen Hilfestellung. Jeder Mensch ist ein Wesen mit Stärken und Schwächen, der über Fähigkeiten verfügt, die es zu fördern und weiterentwickeln gilt. Dabei muss sich das Lebensumfeld dem Niveau der vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten anpassen. Für uns ist es besonders wichtig, dass Menschen mit Behinderung am normalen Leben teilnehmen und dazu gehören. Ausgehend von dem Normalisierungsgedanken sind wir der Ansicht, dass unsere Heimbewohner in allen Lebensbereichen wie z. Bsp. Wohnen, Beschäftigung, Bildung und Freizeitgestaltung einen Anspruch auf Angleichung an die Lebensverhältnisse der Menschen ohne Behinderung haben.

In unseren  Fördergruppen werden Menschen mit schwerst mehrfach Behinderungen gefördert, denen eine angemessene Förderung, Lebensgestaltung und Lebensperspektive in einer anderen Einrichtung nicht geboten werden kann.
Es handelt sich um komplex entwicklungsbeeinträchtigte Menschen, die auf Grund einer hirnorganischen Schädigung verbunden mit körperlich erheblichen Einschränkungen und teilweisen aggressiven Verhaltens- und Anpassungsstörungen ohne Hilfe nicht in der Lage sind, sich gezielt und willkürlich zu bewegen, sich verbal und nonverbal mitzuteilen, mit anderen Menschen in Beziehung zu treten und ihre Umwelt zu erfassen und darauf Einfluss zu nehmen.
Ohne intensive Förderung ihrer Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Bewegungsfähigkeit verbleiben sie in völliger Abhängigkeit, weitgehender Mitteilungslosigkeit bzw. Isolation und sind so auf der frühesten Entwicklungsphase individuellen Lebens festgehalten. Unsere Förderangebote sollten immer von der Individualität, der Lebenswirklichkeit und den subjektiven Bedürfnissen des jeweiligen Menschen ausgehen und darauf aufbauen.

Deshalb ist neben der Wohnheimunterbringung die Förderung im Förderbereich unabdingbar.

Rechtsgrundlage

Der Förderbereich ist eine teilstationäre Einrichtung im Rahmen der Rehabilitation und Teilhabe gemäß § 55 SGB IX und der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit §19 Abs.3  SGB XII. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern.

Aufgaben, Inhalte und Ziele

Aufgaben des Förderbereiches sind Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, wie Hinführung zur Arbeit, umfassende Förderung im lebenspraktischen Bereich und Angebote mit notwendigen bzw. hilfreichen therapeutischen Maßnahmen.
Der schwer geistig und körperlich behinderte Mensch benötigt für seine Entwicklung ein anregendes Milieu, in dem er sich mit seinen individuellen Möglichkeiten aktiv entfalten und selbstbestimmt  am Leben beteiligen kann und eine sinnvolle Gestaltung seiner Zeit erlebt.
 
Als allgemeine Zielsetzung liegt zugrunde, dem schwerstmehrfach behinderten Menschen auf seinem Niveau entgegenzukommen und die Lebensgestaltung seinen Möglichkeiten entsprechend anzupassen.  Mit Hilfe von pädagogischen und therapeutischen Mitteln soll ihm die Erfahrung spürbar gemacht werden, dass er auch etwas kann.


Allgemeine Zielsetzung

„Auch wer nicht zählen kann, zählt mit – auch wer nicht sprechen kann, hat viel zu sagen“ Im Fordergrund all unserer Bemühungen steht der Blick auf das, was jemand sicher beherrscht. Wir richten unseren Blick auf die individuellen Fähigkeiten und Begabungen (Ressourcenorientierung ) und nicht auf Einschränkungen und Mängel (Defizitorientierung ).
Es soll erreicht werden, dass eine pädagogische, individuell zugeschnittene Förderung praktiziert wird, die am „Können“ ansetzt und dieses fördert. Wir wollen den Menschen mit Behinderung  „dort abholen wo er steht“.


Einzelne Zielsetzungen sind:

  • Beitrag zur Umsetzung des „Zwei Milieu Prinzips“
  • eine spezielle räumliche Gestaltung mit freundlicher Atmosphäre
  • Stärken und Kompetenzen wahrnehmen und unterstützen
  • eine tragfähige Beziehung aufbauen
  • ein Förderangebote im lebenspraktischen Bereich
  • die Förderung von Sozial- und Gruppenfähigkeit
  • die Hinführung von Ausdauer und Selbständigkeit
  • die Erschließung von neuen Erfahrungsbereichen
  • den Erhalt vorhandener Fähigkeiten, Kenntnissen, Interessen und Möglichkeiten
  • die Förderung neuer Fähigkeiten, Kenntnissen, Interessen und Möglichkeiten
  • die Weiterentwicklung der Gesamtpersönlichkeit
  • den Alltag so gestalten, dass täglich Angebote, Aufgaben und Herausforderungen den Menschen mit Behinderung neu fordert und fördert

Lage und Struktur des Förderbereiches

Das Gebäude des  Förderbereichs liegt in unmittelbarer Nähe des Wohnheimes „Am Förstemannpark“.
Erstmals wurde für den Landkreis Nordhausen und auch für das Land Thüringen eine Gegebenheit und Möglichkeit geschaffen, die die Bedingungen und Notwendigkeiten der Betreuung und Förderung schwerstmehrfach behinderter Menschen entsprechen, sowie ihnen eine vergleichsweise zu bisherigen Einrichtungen hohe Lebensqualität und Lebensfreude ermöglichen.
Diese Einrichtung liegt direkt neben dem Förstemannpark im nordöstlichen Teil von Nordhausen.
Die Räume des Förderbereiches sind durch eine ansprechende Gestaltung, hohe Funktionalität und rollstuhlgerechte Ausstattung gekennzeichnet.

Im Einzelnen gibt es folgende Raumangebote:

  • 6 Gruppenräume
  • rollstuhlgerechte sanitäre Einrichtungen
  • 1 Mehrzweckraum ( Möglichkeit für sportliche Betätigung)
  • 1 Physiotherapie
  • 1 Musik- und Sprachtherapie
  • 1 Snoezelenbereich
  • 2 Ruheräume
  • 1 „Time Out“ Raum
  • 1 Küche
  • 1 Bad
  • 1 Pflegearbeitsraum
  • 1 Rollstuhlabstellraum
  • 1 Mitarbeiterraum

Ebenso stehen Terrassen und gestaltete Freiflächen sowie ein „Garten der Sinne“ zur Wahrnehmung, Entspannung und als Pausengestaltung zur Verfügung.

Die Gruppenräume bilden den zentralen Ort der Beschäftigungs- und Förderangebote. Hier soll der behinderte Mensch bewusst erleben und erlernen, was es bedeutet eine Tagesstruktur zu haben, die geprägt ist durch Trennung von Arbeitszeit und Freizeit, sowie eine Arbeit und Beschäftigung zu haben, örtlich getrennt vom Wohnen ( Zuhause), die einen fordert und ausfüllt und als sinnvolle Tätigkeit erlebt wird.

Die anderen genannten Räume bieten den 36 schwerstmehrfach behinderten Menschen in sechs Fördergruppen eine gezielte Gruppenarbeit und Einzelförderung auf der theoretischen Grundlage zur Heil- und Sonderpädagogik von Herrn Prof. Dr. Georg Theunissen.

Von montags bis freitags erfolgt die Förderung aller Bewohner des Wohnheimes „Am Förstemannpark“ im Förderbereich in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen den Bewohnern alle Räumlichkeiten für gemeinsame gesellschaftliche Höhepunkte (Jahresfeste, Feiertage, Geburtstage, Angehörigentage u. ä.) zur Verfügung. Zusätzlich bietet der Förderbereich die einzige räumliche Möglichkeit  (die drei Gruppenräume im Südflügel können durch zusammenschiebbare Trennwände
in einen großen Raum verwandelt werden) für alle Bewohner, deren Angehörigen und Gäste, gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen durchzuführen.

Beschäftigungs- und Förderangebote im Förderbereich

In den Fördergruppen steht weniger die Arbeit, sondern die mitmenschliche Begegnung im Vordergrund. Wir gehen davon aus, dass Beschäftigung/Förderung erst auf der Basis einer stabilen Beziehung möglich ist und Lernerfolge nur über das Erreichen der Gefühle, d.h. personengebunden stattfinden können. Deshalb soll die Fördergruppe zuerst ein Ort lebendiger Beziehungsgestaltung, Begegnung und ein Angebot für eine angemessene Kommunikation sein.

Auch für schwerstmehrfach behinderte Menschen muss der Grundsatz gelten, dass das Erleben einer sinnvollen Beschäftigung eine menschliche Selbstverständlichkeit ist.

Kriterien der Förderung von Menschen mit Behinderung muss ihre Aufnahmefähigkeit und nicht ihre Wiedergabefähigkeit sein.

Die Hauptaufgabe des pädagogischen Personals liegt in der Begleitung und Unterstützung im lebenspraktischen Bereich. Dabei wird auf einen möglichst gleichmäßigen und konstanten Tages- und Wochenablauf geachtet, um den Teilnehmern des Förderbereiches größtmögliche Sicherheit und Stabilität zu gewähren. Die Förderung setzt im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung ein, weil der schwer behinderte Mensch seine vorhandenen physischen, psychischen und geistigen Kräfte dort am besten entfalten kann. Dies bedeutet für die Erarbeitung des Förderplanes, die Lernfähigkeit des Menschen mit schwerer Behinderung festzustellen. sein oftmals herausforderndes Verhalten (Selbststrategien zur Bewältigung von Stresssituationen wie z. B. Stereotypien, Zwänge, permanentes Austesten von Grenzen, Eigen- und Fremdaggressionen) zu analysieren und in sinnvolle Handlungszusammenhänge zu bringen. Der Förderbereich bietet ein Umfeld, in dem diese Verhaltensweisen in ihrer individuellen Bedeutung erkannt und die dahinter stehenden Bedürfnisse im Rahmen der Förderung erfüllt und neue, angemessene Verhaltensweisen angebahnt werden können. Dabei werden grundsätzlich die schon bestehenden Formen des Selbstschutzes und der Selbstkontrolle des Betreffenden aufgegriffen und verstärkt.

Neben festen Gruppen werden gruppenübergreifende Aktivitäten angeboten, in denen spezielle Fördermaßnahmen am Bedürfnis des Menschen mit Behinderung orientiert und durchgeführt werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar spezielle Förderprogramme, die mit dem Förder- und Betreuungsplänen des Wohnheimes abgestimmt werden, zu erarbeiten und durchzuführen.

Folgende Förderangebote werden ermöglicht:

  • Förderung, Erhalt und Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischen Bereich/ Selbsthilfetraining  z.B. Essen und Essverhalten, Körperhygiene und Körperpflege, Selbständigkeit im Umgangmit Kleidung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, pflegerische Versorgung

  • Sozialer Bereich
    • Entwicklung des Sozialverhaltens, z.B. Kontaktaufnahme zur Umwelt ermöglichen und fördern, Rücksicht nehmen können, Anfänge des Zusammenspiels undZusammenarbeit mit anderen Menschen mit Behinderung, Einhalten von Regeln, Abbau von Verhaltensstörungen, Aktivierung der Aufmerksamkeit für individuelle und gemeinschaftliche Aktivitäten im Alltag und zu allen jahreszeitlichen und gesellschaftlichen Höhepunkten

  • Motorischer Bereich
    • Zugang zu Bewegungsmustern verschaffen, die größtmögliche Unabhängigkeit in der Mobilität gewähren und das Körperbewusstsein fördern.
    • Grobmotorik z. B. Mobilitätstraining, Gymnastik, Sport, Baden und Schwimmübungen Feinmotorik z. B. Greifen und Loslassen, Steckübungen, Auffädeln, Drehen und Schrauben, Sortieren, Schneiden, Falten, Reißen und Knüllen, Klebeübungen

  • Hilfe zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
    • Erkennen von Unterschieden(Farben, Formen, Größen...) objektgebundene Kommunikation(zeigen und geben des konkreten Gegenstandes) bildhafte Kommunikation ( z.B. Fotos, Piktogramme, PECS, ...) nonverbale Kommunikation
    • verbale Kommunikation(Sprachanbahnung/ Sprachbereich: Anregung, sich verbal zu artikulieren, fehlerhaftes Sprechen korrigieren, alle Handlungen verbal zu begleiten)Begriffsbildung/ Allgemeinbildung z.B. Begriffsbildung für gegensätzliche Eigenschaften (z.B. schwer/ leicht), Jahreszeiten, Wochentage, Umgang mit Mengen, Größen etc.)
    • strukturgeleitetes Lernen

  • Wahrnehmungsförderung in elementaren Bereichen
    • Sinnesschulung, z.B. propriozeptorischer, vestibulärer, taktiler Bereich,
    • olfaktorischer, akustischer, visueller Bereich, etc.
    • Stimulations- und Entspannungsangebote
    • Umwelterfahrungen, z.B. Beobachten und Erleben der Natur, Ausflüge, Theaterbesuche, Einkaufen, etc.
    • emotionales Erleben und Sexualität, z.B. Aufklärung, Gefühle äußern, Nähe ermöglichen, seinen Körper erfahren und kennen lernen

  • Beschäftigung
    • Musischer Bereich, z.B. Einsatz von körpereigenen Instrumenten, Einsatz von
    • Orffinstrumenten, Lieder hören und singen
    • Gestaltungsbereich , z.B. Malen, Tonen, Kneten, Modellieren, Reißen, Knüllen,
    • Basteln mit verschiedenen Materialien, Handarbeiten, Umgang mit Werkzeugen, Werken

  • Heranführung an Arbeit, z.B. Sortierarbeiten, Wäsche legen, einfachste
    • Montagearbeiten, Erfahrungen machen im Bearbeiten und Verändern von Material

  • Angehörigenarbeit
    • Einzelgespräche mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuern
    • Hausbesuche
    • Unterstützung und Ermöglichung von Kontakten zu Angehörigen zu allen Tageszeiten
    • gemeinsame Planung und Durchführung von Aktivitäten
    • Angebote von Hospitation in den Fördergruppen



Folgende Methoden finden Anwendung:

  • gezieltes Beobachten
  • Problemanalyse im systemischen Kontext
  • systematisches Vorgehen( Zielerklärung, Handlungsplan, Veränderungsmaßnahmen
  • und Auswertung)
  • Wahrnehmungstraining ( nach Frostig)
  • Musikalisch – rhythmische Förderung
  • Montessori- Pädagogik
  • geführte Bewegung ( nach Affolter)
  • Sensorische Integration ( nach Jean Ayres)
  • Basale Stimulation ( nach Fröhlich)
  • Snoezelen
  • Autismusspezifische Förderung nach dem TEACCH-Programm
  • Kommunikatiosförderung ( z.B.PEC-System)
  • personengebundene Förderung
  • Verhaltenstraining / TOOKEN

Das Betreuungspersonal in diesen Gruppen geht verstärkt auf die individuellen Bedürfnisse und Gefühle der Teilnehmer des Förderbereiches ein. Es finden regelmäßige Teambesprechungen und Fallbesprechungen zusammen mit dem Betreuungspersonal des Wohnheimes statt. Diese werdenvon einem beratenden Psychologen begleitet, somit kann die professionelle Handlungsfähigkeit entsprechend den neusten Erkenntnissen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung direkt in die Betreuungsarbeit einfließen und eine
fortlaufende Qualifizierung der Mitarbeiter gewährleistet werden. Die Qualität der Arbeit wird weiterhin durch eine aussagekräftige Dokumentation garantiert, die die Förderprozesse in ihrer Entwicklung nachvollziehbar und überprüfbar macht.

Angebote im Bereich Sport und Bewegung

Ein bedeutender Schwerpunkt der Förderung in unserer Einrichtung liegt im Sport- und Bewegungsbereich. Wer sich bewegt, verlässt seinen Standpunkt, überlässt sich nicht den Ereignissen, sondern unternimmt Schritte nach vorn. Er wird initiativ und nimmt lebendigen Kontakt zur Umwelt auf. So verstanden ist Bewegung ein Grundbedürfnis des Menschen. Um dem Rechnung zu tragen, werden Räumlichkeiten, wie der Mehrzweckraum, Gruppenräume, Therapieräume und Freiflächen genutzt und es stehen allen Bewohnern zahlreiche Übungs- und Trainingsgeräte sowie ein Entspannungs- und Snoezelbereich zur Verfügung. Auf breiter Basis und unter Beachtung der individuellen motorischen Fähig- und Fertigkeiten bieten sich hier vielfältige Anregungen. Vorrangiges Ziel in diesem Bereich sind die Entwicklung, Erhalt und Förderung der Selbstbewegung im Zusammenhang mit langfristigen physiotherapeutischen Maßnahmen.

Folgende Angebote stehen zur Verfügung:

  • Bewegungsbaustelle
  • Treppe, Schaukel, Ringe
  • Klettern, Hangeln, Steigen
  • Matten, Rollen, Kissen
  • Kreis- und Mobilitätstraining
  • Rhythmische Sportgymnastik
  • Gehübungen mit Hilfsmitteln
  • Bewegungsübungen im Bewegungsbecken
  • Atem-, Stoffwechsel - Gymnastik
  • Herz – Kreislauf – Training
  • Entspannungsübungen



Alle Teilnehmer erhalten bis zu dreimal wöchentlich Physiotherapie. Diese erfolgt nach ärztlicher Diagnose und Verordnung in Kombination mit der Versorgung von orthopädischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Orthesen, Gehwagen, Rollator, etc.

Ziele der Physiotherapie sind hier vor allem die Überwindung von gestörten Regulationen an Organsystemen, die Besserung von Bewegungs- und Funktionsstörungen, die Linderung von Schmerzen sowie die rasche Rekonvaleszenz. Dabei steht natürlich die Freude an der Bewegung im Vordergrund.

Angebote im Snoezelenbereich

Unter Snoezelen versteht man ein Angebot für Menschen mit Behinderungen, bei dem sie entspannen und zu sich selbst finden können. Der Begriff des Snoezelen wird umschrieben mit Dösen, Schlummern, Schnuppern, Schnüffeln, sich Wohlfühlen.

Ziel des Snoezelen ist es, eine Situation zu schaffen, in der der Mensch mit Behinderung sich wohl und sicher fühlt, in der er sich entspannen und offen werden kann für die sensorische Auseinandersetzung mit den Dingen und Personen seiner Umgebung.

Snoezelen findet daher vor allem in speziell ausgerichteten Räumen mit einer strukturierten Auswahl an Angeboten für die verschiedensten Sinnesbereiche statt. Hierzu gehören z.B. Liegelandschaften, Fieberglasleuchten, Spiegelkugel, Musikanlage, Tastobjekte, farbige Lichtprojektoren, Spiegel, Angebote zur Klang- und Geräuscherfahrung, Bällchenbad etc.
Im Bezug auf die Durchführung des Snoezelen wird besonders Wert auf eine behutsame einfühlende Begleitung des Behinderten gelegt, der hier sowohl die Zeit als auch nötigen Freiraum erhalten soll, selber auszuwählen bzw. anzudeuten, welche Situation er als angenehm empfindet, worauf er sich längere konzentrieren oder womit er sich beschäftigen will. Das erfordert von den Mitarbeitern sowohl eine gute Beobachtungsgabe der Äußerungen und Reaktion des Menschen mit Behinderung als auch die zeitweise Zurückstellung eigener Normen und Vorstellungen.

Abschließend sei bemerkt, dass Snoezelen gerade durch die Betonung des Zusammenwirkens einer angenehmen Atmosphäre, sensomotorischen Angeboten und personaler Zuwendung dem schwerst mehrfach behinderten Menschen in seiner Ganzheit entspricht und ihm so Zugänge zur Auseinandersetzung mit seiner Umwelt über elementare Sinneserfahrung bietet.

„Time Out“ Raum

Timeout-  oder Beruhigungsraum – die Begriffe umschreiben das gleiche Phänomen. Ein Time – out ist eine zeitlich beschränkte Auszeit, in diesem Fall in einem speziell dafür ausgestatteten Raum (Wände und Fußboden sind gepolstert, es besteht keine Verletzungsgefahr).
Der Raum ist eine Möglichkeit einen Aggressionsausbruch auf schonende Art zu überwinden. Der Time –Out Raum muss über einen Spion oder Videokamera einsehbar sein. Grundsätzlich hält sich immer eine Betreuungskraft in der Nähe des Raumes auf. Diese Maßnahme sowie deren Dauer müssen stets dokumentiert werden und ärztlich bescheinigt sein.

Der Raum wird genutzt bei psychischen Ausnahmezuständen, erstrangig mit Fremdaggressionen und bei absolut realitätsfremden, gemeinschaftsstörenden Verhaltensweisen.

Sinn dieser Maßnahme ist es:

  • Ausnutzung der natürlichen Tendenz zur Selbstberuhigung bei Isolation
  • Vermeidung der Gabe zusätzlicher sedierender Medikamente
  • Vermeidung unnützer vollstationärer psychiatrischer Einweisungen

Nach Beendigung dieser Maßnahme ist eine Aufarbeitung der Situation, die zur Isolation geführt hat unbedingt notwendig.

Personelle Bedingungen

Im Förderbereich wird in der Fünftagewoche im Tagdienst gearbeitet.
Die Leitung des Förderbereiches obliegt der Wohnheimleiterin, die der Geschäftsführerin unterstellt ist.

Die beschriebenen Aufgaben stellen spezifische Anforderungen an die Mitarbeiter/ innen. Es ist deshalb notwendig, durch qualifizierte Fachkräfte, den besonderen Bedürfnissen und Fördermöglichkeiten der schwerstmehrfach behinderten Menschen zu entsprechen. Pro Gruppe wird als Gruppenleiter ein Erzieher oder Heilerziehungspfleger eingesetzt.

Zum Erhalt der körperlichen, geistigen und psychomotorischen Fähigkeiten der behinderten Menschen bedarf es langfristiger therapeutischer Betreuung durch Physiotherapeuten und Ergotherapeuten. Fachärzte der in Frage kommenden Fachrichtungen: Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie etc sowie Psychologen müssen auf Honorarbasis zur Beratung und Vermittlung herangezogen werden.
Im Förderbereich wird im Team gearbeitet und jeder bringt sich, entsprechend seiner Qualifikation, sein Können und Wissen ein, damit ist eine gegenseitige Unterstützung sowie die weitere Entwicklung eigener Fähigkeiten im Förderprozess mit dem Menschen mit Behinderungen gegeben.
Einmal in der Woche findet eine Teamsitzung zwischen der Leiterin des Förderbereiches, den Gruppenleitern und in regelmäßigen Abständen mit dem Psychologen statt, auf denen Fachthemen, organisatorische, inhaltliche und konzeptionelle Fragen diskutiert werden.
Der Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und die fachliche Weiterbildung sind sehr wichtig und beugen dem viel zitierten „Ausbrennen“ vor.

Der Förderbereich am Wohnheim „Am Förstemannpark“ lebt davon, dass sich die Mitarbeiter/ innen mit ihrer gesamten Persönlichkeit einbringen und sich mit dem Leitbild unserer Einrichtung identifizieren und an dessen Umsetzung aktiv mitwirken.

Vorteile des Förderbereiches

Mit der Eröffnung des Förderbereiches am Wohnheim haben nun alle Bewohner,  auch die mit massiven Verhaltensstörungen, eine Möglichkeit auf Zeit ihren gewohnten Raum   (Wohnheim) zu verlassen, neue Kontakte sowie neue Beziehungen zu Gruppenmitgliedern und  Gruppenleitern aufzubauen. Die Einrichtung des Förderbereiches bietet die Möglichkeit einer individuellen Ganztagsförderung unter heilpädagogischem Ansatz, orientiert an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung in einer „therapeutisch“ besseren Umgebung.

Nach dem Motto: „Hilf mir es selbst zu tun, aber tu es nicht für mich“( Maria Montessori), befähigen wir jeden Teilnehmer des Förderbereiches zu einer seinen Möglichkeiten entsprechenden selbständigen Lebensführung, in der er „Gemeinschaft“ und „Angenommen sein“ erleben kann.

Die Durchsetzung des „Zwei – Milieu – Prinzips“, sowie das Erleben in der Gemeinschaft  beim gemeinsamen Essen und bei gemeinsamen Unternehmungen sind von ausschlaggebender Bedeutung für Interaktions- und Lernprozesse.

Es ist unser Ziel, dem schwertsmehrfach behinderten Menschen im erweiterten Maße positive Erfahrungen mit sich und der Umwelt zu vermitteln und zu erreichen, dass er sich selbst akzeptiert und trotz seiner schweren Behinderung Lebensfreude empfindet.

Nordhausen, den 01.11.2010

Unser Konzept als PDF.

Bitte klicken Sie hier.


Nordthüringer Lebenshilfe gem. GmbH | Hinter der Steinmühle 6 | 99734 Nordhausen
Telefon: 03631 928-0 | Telefax: 03631 928-291 | E-Mail: info(at)nordthueringer-lebenshilfe.de