Ihr Ansprechpartner Wohnen
Wohnverbund
Der Anspruch, geistig behinderten Menschen einen möglichst hohen Anteil an Selbstbestimmung und Selbstverantwortung ohne gleichzeitige Überforderung zu ermöglichen, setzt voraus, dass sie ihren Alltag im Rahmen der Möglichkeiten mitgestalten können.
Erfahrungsgemäß wird die umfassende Versorgung im Gruppenverband ohne entsprechende Abstufungen diesem Anspruch nicht gerecht und beeinträchtigt die Lebensqualität der geistig behinderten Menschen.
Die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH entwickelt daher Konzeptionen im Bereich „ Wohnen „ immer weiter, um den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen ( auch im Alter ) gerecht zu werden.
Mit der Gründung des Wohnverbundes haben wir für unsere Bewohner ein differenzierteres Wohnangebot geschaffen, das ihnen Geborgenheit vermittelt, ihrem individuellen Hilfebedarf gerecht wird, ihre Persönlichkeitsentwicklung sichert und ihre Selbstbestimmung fördert.
Die Betreuungsarbeit ist auf die Erreichung einer größtmöglichen Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich und im Sozialverhalten ausgerichtet. Oberstes Ziel ist es, jeden Bewohner unter ganzheitlichen Gesichtspunkten soweit zu fördern, dass er Belange des täglichen Lebens selbst oder mit ambulanter Hilfe regeln kann.
Der Wohnverbund verfügt momentan über 82 Plätze:
- 48 Wohngruppenplätze im Haus „An der Justus Jonas Kirche“
- 18 Wohngruppenplätze im Haus „Am Gehege“
- 16 Außenwohnplätze in der Hesseröder Str. 21
- Das Ambulant Betreute Wohnen ist die zurzeit selbstständigste Wohnform für Menschen mit Behinderungen und wird von den Ambulanten Diensten der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH angeboten.
- Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Wohnverbund und den Ambulanten Diensten ist Voraussetzung, das richtige Angebot für den Menschen mit Behinderung zu finden.
Die Tagesstruktur in den einzelnen Wohnformen ist unterschiedlich. Grundsätzlich besteht der Anspruch, allen Bewohnern - unabhängig von Schwere der Behinderung oder vom Alter, ein Angebot außerhalb der Wohneinrichtung anzubieten (§11 HeimG).
Es werden therapeutische Maßnahmen, Sport-, Freizeit- und Bildungsangebote außerhalb der Einrichtung genutzt. Sie sind wichtiger Bestandteil der Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft.
Der Betreuungsbedarf, der Grad der Selbstständigkeit und persönliche Wünsche sind ausschlaggebend für die Wahl der Wohnform. Bei Bewohnern aus den verschiedenen Wohnformen kann ein Umzug aufgrund Überforderung, Unterforderung, persönlicher Gründe in eine andere Wohnform mit günstigeren Gegebenheiten erfolgen.