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Unser Konzept

Konzeption

Bällchenbad im Flurbereich

1.    Grundgedanken zur Förderung

Grundlage unserer Arbeit mit Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen  Behinderungen ist eine vertrauensvolle Beziehung. Im „Anderssein” des Menschen mit einer Behinderung sehen wir nicht seine Beeinträchtigungen, sondern vielmehr seine individuellen Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen. Wir unterstützen und fördern seine Eigenständigkeit und versuchen, Abhängigkeiten abzubauen. Wir ermöglichen neue Erfahrungen, um eine psychische Nachreifung und eine emotionale Ausdifferenzierung zuzulassen. Hierbei geht es uns weniger um das „Machen” für den Teilnehmer, sondern um das „Ermöglichen”. Neue Erfahrungen und Entwicklungen, auch in kleinsten Schritten, heben das Selbstwertgefühl des Teilnehmers und geben ihm emotionale Sicherheit und Stabilität.
Als Gruppenleiter treten wir Menschen mit Behinderungen mit Wertschätzung, Empathie und Echtheit gegenüber. Um sich entfalten und entwickeln zu können brauchen Menschen mit Behinderungen ein Gegenüber, das nicht nur freundlich versorgt, pädagogisch geschickt leitet, teilnahmsvoll bestätigt und klar Stellung bezieht, sondern vor allem ein Gegenüber, das ihnen verlässlich den Rückhalt bietet, der ihren Bedürfnissen und Erlebnisweisen entspricht. Dazu bedarf es einer verlässlichen professionellen Beziehung, in der die Bedürfnisse des Teilnehmers im Vordergrund stehen.

2.    Gesetzliche Grundlagen

SGB IX §136
Da es Menschen mit Behinderungen gibt, die die in § 136 Abs. 2 SGB IX genannten Aufnahmekriterien für die Förderung und Beschäftigung in einer Werkstatt (noch) nicht erfüllen, ist es notwendig auch für diesen Personenkreis Angebote zu schaffen. Die Fördergruppe ist eine teilstationäre Einrichtung im Rahmen der Rehabilitation und Teilhabe gemäß § 136 (3) in Verbindung mit § 55 SGB IX und der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (§§19 Abs. 3, 53, 54 Abs. 1). Sie stellt eine der Behinderung adäquate Betreuung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sicher. Die Fördergruppen sind in unmittelbarer Nähe zur Werkstatt.

Im Förderbereich der Nordthüringer Lebenshilfe werden Menschen gefördert, die die Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Werkstatt nicht bziehungsweise noch nicht erfüllen (§ 136 (3) SGB IX). Die Nordthüringer Lebenshilfe entscheidet nach Empfehlung des Fachausschusses über die Aufnahme in den Förderbereich. Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn eine erhebliche Selbst- und/ der Fremdgefährdung vorliegt oder unter Berücksichtigung des Einzelfalles und der Möglichkeiten der Einrichtung die medizinischen und pflegerischen Leistungen nicht dauerhaft gewährleistet werden können.
An die Menschen mit Behinderungen im Förderbereich (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) wird kein Arbeitsentgelt gezahlt, und sie sind nicht sozialversichert.

3.    Personenkreis

Die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH hat sich verpflichtet, alle Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsgebiet, soweit sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aufzunehmen.
Gemäß ihrer Konzeption öffnet sich die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH als binnendifferenzierter Betrieb auch für Menschen mit schwersten Behinderungen. Im Förderbereich sind die Angebote so gestaltet, dass die individuellen Neigungen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
In den Fördergruppen werden Menschen mit einer Schwerst- und Mehrfachbehinderung gefördert, denen eine angemessene Förderung, Lebensgestaltung und Lebensperspektive in einer anderen Einrichtung nicht geboten werden kann.

4.    Räumliche Bedingungen

Die Räume des Förderbereiches der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH sind hell, freundlich und offen gestaltet. Es wurde besonders auf ein die Sinne anregendes Milieu geachtet.

Ergänzend zu den Gruppenräumen sind Nebenräume zur begleitenden pädagogischen Förderung und für therapeutische Angebote vorhanden.

Im Einzelnen sind folgende Räume verfügbar:

  • 6 Gruppenräume in unterschiedlicher Größe
  • rollstuhlgerechte sanitäre Einrichtungen
  • Mehrzweckraum mit Küche
  • 1 Raum mit Schaukel bzw. Hängematte
  • 1 Kuschelraum
  • 1 Ruheraum mit Wasserbett
  • 1 Ruheraum
  • Pflegeräume
  • 1 Büro/ Mitarbeiterraum
  • 1 Bällchenbad
  • Turnhalle der Werkstätten (Mitbenutzung)

Ebenso stehen entsprechende Räume und Freiflächen zur Pausengestaltung zur Verfügung. Die Gruppenräume bilden den zentralen Ort der Beschäftigungs- und Förderangebote. Hier wird dem Menschen mit Behinderung eine Tagesstruktur geboten, die eine bewusste Trennung zwischen Beschäftigung und Freizeit sowie Arbeit und „zu Hause“ ermöglicht.  

5.    Leistungen im Förderbereich

In den Fördergruppen steht weniger die Arbeit, sondern die mitmenschliche Begegnung im Vordergrund. Wir gehen davon aus, dass Förderung erst auf der Basis einer stabilen Beziehung möglich ist und Lernerfolge nur über das Erreichen der Gefühle, also in personengebundener Form stattfinden können. Aus diesem Grund ist die Fördergruppe zu allererst ein Ort lebendiger Beziehungsgestaltung, Begegnung und ein Angebot für eine angemessene Kommunikation.
Auch für Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung gilt der Grundsatz, dass Ausbildung, Anlernen und Förderung eine menschliche Selbstverständlichkeit sind. Kriterium für die Förderung von Menschen mit Behinderung muss ihre Aufnahmefähigkeit und nicht ihre Wiedergabefähigkeit sein.

Die Hauptaufgabe des pädagogischen Personals liegt in der Begleitung und Unterstützung im lebenspraktischen Bereich. Dabei wird auf einen möglichst gleichmäßigen und konstanten Tages- und Wochenablauf geachtet, um den Teilnehmern des Förderbereiches  größtmögliche Sicherheit und Stabilität zu gewähren. Die Förderung setzt im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung ein, weil der schwer behinderte Mensch seine vorhandenen physischen, psychischen und geistigen Kräfte dort am besten entfalten kann. Dies bedeutet für die Erarbeitung des Förderplanes, die Lernfähigkeit des Menschen mit einer Schwerbehinderung zu beachten, sein oftmals herausforderndes Verhalten (Selbststrategien zur Bewältigung von Stresssituationen wie z.B. Stereotypien, Zwänge, permanentes Austesten von Grenzen, Eigen- und Fremdaggressionen) zu analysieren und in sinnvolle Handlungszusammenhänge zu bringen. Der Förderbereich bietet ein Umfeld, in dem diese Verhaltensweisen in ihrer individuellen Bedeutung erkannt und die dahinter stehenden Bedürfnisse im Rahmen der Förderung erfüllt und neue Verhaltensweisen erlernt werden können.

Einen wichtigen Punkt der Arbeit mit Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung nimmt die Elternarbeit ein. Nur in einem guten Miteinander ist die ideale Förderung der Teilnehmer möglich. Die Angehörigenarbeit untergliedert sich in die folgenden Bereiche:

  • Einzelgespräche mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern
  • Hausbesuche
  • regelmäßige Angehörigentreffen (Interessenvertretung Förderbereich)
  • gemeinsame Planung und Durchführung von Aktivitäten (Sommerfeste und Weihnachtsfeier)
  • sozialrechtliche Information und Beratung
  • Angebot von Hospitation in den Fördergruppen
  • erheben, auswerten und verbessern der Kundenzufriedenheit

Grundlage der Förderung ist ein strukturiertes, zielgerichtetes und wiederkehrendes Gestalten und Erleben des Tages, Teilnahme an Veranstaltungen der Werkstatt und Ekunden der näheren Umgebeung. Beispiele für verschiedene Tätigkeiten während des Tages sind:

  • gemeinsamer Morgenkreis
  • gemeinsame Mahlzeiten (ggf. mit gemeinsamen Einkauf und Zubereitung der Nahrungsmittel)
  • Förder-, Beschäftigungs- und Arbeitsangebote, ggf. Praktika in den Arbeitsgruppen
  • Individuelle Ruhe- und Rückzugsphasen nach Bedarf
  • Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie dem individuellen Bedarf entsprechend
  • Teilnahme an Veranstaltungen der Werkstatt (Gottesdienste in der Blasiikirche, Faschingsfeiern, Jahresfeste usw.)
  • Teilnahme am öffentlichen Leben (Besuche Theater, Spaziergänge im Park, Besorgung in Geschäften der Umgebung usw.)

 

5.1    Förderangebote im Förderbereich

Förderung, Erhalt und Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischen Bereich/ Selbsthilfe

  • z.B. Essen und Essverhalten, Körperhygiene und Körperpflege, Selbständigkeit im Umgang mit Kleidung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, pflegerische Versorgung

Sozialer Bereich

  • Entwicklung des Sozialverhaltens, z.B. Kontaktaufnahme zur Umwelt ermöglichen und fördern, Rücksicht nehmen können, Anfänge des Zusammenspiels und –arbeiten mit anderen behinderten Menschen, Einhaltung von Regeln, Abbau von Verhaltensstörungen, feiern von Geburtstagen, Weihnachten, Fasching, etc.

Motorischer Bereich

  • Grobmotorik z.B. Mobilitätstraining, Gymnastik, Sport, Baden und Schwimmen
  • Feinmotorik z.B. Greifen und Loslassen, Steckübungen, Auffädeln, Drehen und Schrauben, Schneiden mit der Schere, Klebeübungen, Falten

Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt

  • Erkennen von Unterschieden: Farben, Formen, Größen
  • objektgebundene Kommunikation (zeigen und geben des konkreten Gegenstandes, z. B. Joghurtbecher)bildhafte Kommunikation (z.B. Fotos, Piktogramme, PECS,...)
  • non verbale Kommunikation
  • verbale Kommunikation: Sprachanbahnung/ Sprachbereich: Anregung, sich verbal zu artikulieren, fehlerhaftes Sprechen korrigieren, alle Handlungen verbal begleitenBegriffsbildung/ Allgemeinbildung z. B. Begriffsbildung für gegensätzliche Eigenschaften (z.B. schwer/ leicht), Jahreszeiten, Wochentag,Umgang mit Mengen, Größen, etc.
  • strukturgeleitetes Lernen

Wahrnehmungsförderung in elementaren Bereichen

  • Sinnesschulung, z.B. propriozeptorische, vestibuläre, taktiler Bereich, olfaktorischer,akustischer, visueller Bereich usw.
  • Stimulations- und EntspannungsangeboteUmwelterfahrungen, z.B. Beobachten und Erleben der Natur, Ausflüge, Theaterbesuche, Einkaufen, etc.
  • emotionales Erleben und Sexualität z.B. Aufklärung, Gefühle äußern, Nähe ermöglichen, seinen Körper erfahren und kennenlernen

Beschäftigung

Heranführung an Arbeit, z.B. Sortierarbeiten, Wäsche legen, einfachste Montagearbeiten

 

6.    Methodisches Vorgehen

Die Ziele der individuellen Förderung können mit unterschiedlichen Methoden erreicht werden. In der basalen Kommunikation schaffen wir eine Situation der Begegnung, in der eine sinnvolle Förderung oft erst beginnen kann. Mit der basalen Stimulation werden dem Teilnehmer strukturierte Reize zugeführt, um seine Wahrnehmungsfähigkeit in den verschiedenen Sinnesqualitäten (somatisch, oral optisch, akustisch u.a.) zu entwickeln und auszudifferenzieren. Durch psychomotorische Übungen und Bewegungsangebote werden Verbesserungen der motorischen Fähigkeiten angestrebt. Im kognitiven Training werden Sprache und Sprachverständnis geübt, Objektbeziehungen gefestigt oder das Gedächtnis geschult. Durch Übungen und Training im lebenspraktischen Bereich wie An- und Ausziehen, Einnehmen von Mahlzeiten, Hygiene und Toilettengänge etc. wird die Selbstständigkeit und möglichst weit reichende Unabhängigkeit des Teilnehmers gefördert. Gemeinschaftsaktivitäten wie kreatives Gestalten, Spielen, Spaziergänge, Theaterbesuche, Einkäufe etc. erweitern die sozialen Kompetenzen und den Bewegungsradius der Teilnehmer. Sie sind Voraussetzungen für das Wohlbefinden in der Gruppe und Gemeinschaft.

Im Einzelnen finden folgende Methoden Einsatz:

  • gezieltes Beobachten
  • Problemanalyse im systemischen Kontext
  • systematisches Vorgehen (Zielklärung, Handlungsplan, Veränderungsmaßnahmen und Auswertung)
  • Wahrnehmungstraining (nach Frostig)
  • Musikalisch-rhythmische Förderung
  • Montessori-Pädagogik
  • geführte Bewegung (nach Affolter)
  • Sensorische Integration (nach Jean Ayres)
  • Basale Stimulation (nach Fröhlich)
  • Snoezelen
  • Autismusspezifische Förderung nach dem TEACCH - Programm
  • Kommunikationsförderung (z. B. PEC-System)
  • psychoedukatives Vorgehen
  • personengebundene Förderung

 

5.3    Förderplanung und Dokumentation

Mit dem „individuellen Förderplan Förderbereich“ wird die systematische Förderung des Teilnehmers gewährleistet. Grundlage für die Ermittlung der Förderziele im Förderplan ist die Satuserhebung. Diese wird durch die Gruppenleitung der Fördergruppe erstmalig nach einer Kennen lern- und Beobachtungsphase von ca. sechs Monaten erstellt und in dreijährigem Abstand wiederholt. Aus der Dokumentation des Ist-Zustandes werden in Zusammenarbeit mit den Begleitenden Diensten individuellen Förderziele entwickelt. Diese werden im Förderplan dokumentiert und mindestens einmal jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Auswertungen der Förderung werden im dreijährigen Rhythmus an den zuständigen Leistungsträger übermittelt.

6. Qualitätskonzept

Eine umfassende Dokumentation dient der Systematisierung und beschleunigt die Erfüllung der Aufgaben aller Beteiligten. Die Dokumentation ist der Beschäftigtenakte zugeordnet.
Die Sicherung der Qualität wird gewährleistet durch das jährlich stattfindende Audit und einer regelmäßigen Zusammenkunft der Bildungsbegleiter, des Werkstattleiters und Vertreter des Begleitenden Dienstes, um die Abläufe in Berufsbildungsbereich unserer Werkstatt zu optimieren und an den Belangen der Teilnehmer zu orientieren.

Unser Konzept als PDF.

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